Portugal wegen Verbrauchsteuervorschriften für Zigaretten verklagt

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Portugal beim Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land seine Verbrauchsteuervorschriften für die Vermarktung von Zigaretten nicht geändert hat. In Portugal gilt für Zigaretten eine durch die Steuermarke auf der Verpackung bestimmte zeitliche Begrenzung für den Verkauf. Die Aufmachung der Steuermarken wird in Portugal regelmäßig geändert, und die neue Kennzeichnung ist häufig mit einer Änderung des Steuersatzes verbunden. Zigaretten dürfen nur bis maximal drei Monate nach Ablauf des Jahres verkauft werden, in dem sie in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt wurden.

Nach EU-Recht (Richtlinie 2008/118/EG) muss auf Tabakwaren der Verbrauchsteuersatz erhoben werden, der zum Zeitpunkt ihrer Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr gilt. Das EU-Recht enthält keine Bestimmung, nach der es Mitgliedstaaten erlaubt wäre, eine zusätzliche Abgabe zu diesem am Tag der Überführung geltenden Steuersatz zu erheben oder den Verkauf von Tabakwaren aus steuerlichen Gründen einzuschränken.

Durch das Verkaufs- und Vermarktungsverbot geht Portugal davon aus, dass alle am Ende des Übergangszeitraums nicht verkauften Zigaretten, die die alte Steuermarke tragen, in übergroßer Menge in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeführt wurden. Eine solche Annahme ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unzulässig. Das portugiesische Verkaufs- und Vermarktungsverbot steht in keinerlei angemessenem Verhältnis zu etwaigen Betrugsbekämpfungszielen. Es läuft auch den Bestimmungen derRichtlinie 2008/118/EG zuwider, nach der die Mitgliedstaaten dafür sorgen müssen, dass Steuermarken den freien Verkehr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren nicht behindern.

Das Versäumnis Portugals, diesen Bestimmungen nachzukommen, führt dazu, dass Wirtschaftsbeteiligte bereits versteuerte Zigaretten, die alle Voraussetzungen für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt erfüllen, nicht verkaufen dürfen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 10.07.2014