Präimplantationsdiagnostik vom BFH als außergewöhnliche Belastungen anerkannt

In einem richtungsweisenden Urteil vom 29. Februar 2024 (Aktenzeichen VI R 2/22) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Aufwendungen für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sind. Dieses Urteil bietet wichtige finanzielle Erleichterungen für betroffene Paare und setzt neue Präzedenzfälle im Steuerrecht.

Hintergrund des Falles

Die Präimplantationsdiagnostik ist ein spezialisiertes genetisches Verfahren, das genutzt wird, um vor der Implantation eines Embryos genetische Veränderungen zu erkennen, die zu schweren Erkrankungen oder Entwicklungsstörungen bei dem geborenen Kind führen könnten. Im vorliegenden Fall unterzog sich ein Paar, bei dem der männliche Partner an einer chromosomalen Translokation litt, dieser Diagnose. Die Translokation erhöhte das Risiko erheblich, dass ein natürlich gezeugtes Kind schwere physische oder geistige Behinderungen erleiden würde.

Die Klägerin, die gesund war und die Kosten der PID größtenteils selbst trug, beantragte den Abzug dieser Kosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung ab, woraufhin die Klägerin klagte. Das Finanzgericht gab der Klage statt, und der BFH bestätigte diese Entscheidung.

Entscheidung des Bundesfinanzhofs

Der BFH stellte klar, dass die Aufwendungen für die PID als zwangsläufig und damit als außergewöhnliche Belastungen anzusehen sind. Die Behandlungen dienten dazu, eine durch die Krankheit des Partners verursachte Beeinträchtigung auszugleichen. Die gesundheitliche Situation der Klägerin selbst, die keine eigenen medizinischen Indikationen aufwies, stand dem steuerlichen Abzug nicht entgegen.

Interessanterweise spielte auch der Umstand, dass die Klägerin und ihr Partner nicht verheiratet waren, keine Rolle bei der Entscheidung. Ebenso war die Übereinstimmung der Behandlung mit dem Embryonenschutzgesetz ein entscheidender Faktor für die Anerkennung der Kosten.

Bedeutung des Urteils

Dieses Urteil ist besonders bedeutsam für Paare, die ähnliche medizinische Verfahren durchführen lassen müssen, um das Risiko schwerer genetischer Erkrankungen bei ihren Kindern zu minimieren. Es anerkennt die finanzielle Belastung, die mit solchen Verfahren verbunden ist, und erleichtert diese durch steuerliche Entlastungen.

Der Volltext des Urteils bietet detaillierte Einblicke in die rechtliche Begründung und Implikationen:

https://www.steuerschroeder.de/steuer/aufwendungen-fuer-pid-mit-nachfolgender-kuenstlicher-befruchtung-einer-nicht-verheirateten-und-gesunden-frau-als-aussergewoehnliche-belastungen-bfh-urteil-vom-29-februar-2024-vi-r-2-22/