Protokoll zur Änderung des DBA Mexiko

Das in Mexiko-Stadt am 8. Oktober 2021 unterzeichnete Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 9. Juli 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ergänzt das geltende Doppelbesteuerungsabkommen und setzt die übereinstimmenden Auswahlentscheidungen der deutschen und mexikanischen Seite zum Mehrseitigen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Multilaterales Instrument – MLI) um.

Das unterzeichnete Änderungsprotokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d. h. nach Abschluss der Gesetzgebungsverfahren notifizieren sich beide Staaten gegenseitig, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten umgesetzt wurden. Das Änderungsprotokoll wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Änderungsprotokoll in Kraft tritt.

  • Protokoll

Quelle: BMF, Mitteilung vom 08.10.2021