Der Rat hat am 26.05.2020 dem Vorschlag der Kommission zugestimmt, die Frist für Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE) und die Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE) zu verlängern. „Wir begrüßen die rasche Annahme dieser Sofortmaßnahmen durch den Rat nach Zustimmung des Parlaments. Diese Krise erschüttert alle Unternehmen bis ins Mark, ob national oder europäisch“, so EU-Justizkommissar Didier Reynders und EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. „Dank dieser Maßnahmen werden Europäische Aktiengesellschaften und Europäische Genossenschaften mehr Zeit haben, ihre Hauptversammlungen abzuhalten und die rechtlich oder wirtschaftlich notwendigen Entscheidungen zu treffen, um ihr Funktionieren in diesen herausfordernden Zeiten zu sichern.“
Die Abhaltung von Hauptversammlungen ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass gesetzlich vorgeschriebene oder wirtschaftlich notwendige Entscheidungen für das Unternehmen oder die Genossenschaft, Aktionäre, Mitglieder und Dritte rechtzeitig getroffen werden. Die Sofortmaßnahmen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 26.05.2020