Rechnungslegung: Finaler Standard zur Bilanzierung von Leasingverträgen veröffentlicht

Am 13. Januar 2016 hat das International Accounting Standards Board (IASB) den finalen Standard IFRS 16 Leases veröffentlicht. Der bislang geltende IAS 17 entfällt damit.

IFRS 16 ersetzt die bisherigen Rechnungslegungsanforderungen, die vor über 30 Jahren eingeführt worden sind und seit längerem als nicht mehr zeitgemäß angesehen werden. Aufgrund der bislang unter IAS 17 vorzunehmenden Differenzierung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverträgen wurde es als zunehmend schwierig erachtet, ein genaues Bild über die tatsächlich gemieteten Vermögensgegenstände und der entsprechenden Schulden beim Leasingnehmer zu vermitteln. Die galt insbesondere für Unternehmen des Flug- und Transportsektors sowie des Einzelhandels.Zukünftig ist durch den Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz eine Leasingverbindlichkeit zu erfassen. Auf der Aktivseite hat der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht am zugrundliegendenVermögenswert zu aktivieren, welches grundsätzlich dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht. Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards dagegen denen der bisherigen Vorschriften des IAS 17 ähnlich.

Die Regelungen des IFRS 16 sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach 1. Januar 2019 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, sofern IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers ebenfalls angewendet wird.

 Quelle: WPK, Mitteilung vom 27.01.2016