Reform der Kleinunternehmerregelung 2025 – Neue Chancen und Pflichten für Unternehmer

Ab 2025 bringt die Reform der Kleinunternehmerregelung (§§ 19 und 19a UStG) wesentliche Änderungen mit sich. Die Anpassung setzt die Kleinunternehmer-Richtlinie (EU) 2020/285 um und schafft neue Möglichkeiten – sowohl für in Deutschland als auch im übrigen EU-Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer.

Wesentliche Neuerungen im Überblick

1. Kleinunternehmerregelung auch für EU-Ausländer

Bislang konnten nur in Deutschland ansässige Unternehmer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen. Mit der Neuregelung können nun auch Unternehmer, die ihren Sitz im EU-Ausland haben, die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in Deutschland nutzen.

👉 Beispiel: Ein in Österreich ansässiger Kleinunternehmer kann seine Umsätze in Deutschland steuerfrei belassen, wenn er die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

2. Einführung des besonderen Meldeverfahrens (§ 19a UStG)

Damit deutsche Unternehmer die Kleinunternehmerregelung in anderen EU-Ländern anwenden können, wird ein neues Meldeverfahren eingeführt:

  • Zuständig: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
  • Unternehmer müssen quartalsweise eine Umsatzmeldung abgeben.
  • Die Meldung erfolgt elektronisch und muss bis spätestens einen Monat nach Quartalsende übermittelt werden.

👉 Praxis: Wer als deutscher Unternehmer in Frankreich Kleinunternehmerumsätze erzielt, kann dies über das BZSt melden und von der Steuerbefreiung profitieren.


Steuerbefreiung und neue Grenzwerte

Ein bedeutender Schritt ist die Einführung einer echten Steuerbefreiung für Kleinunternehmer:

  • Bisher: Die Steuer wurde bei Kleinunternehmern „nicht erhoben“ – eine rein verwaltungstechnische Maßnahme, die dennoch eine Steuerpflicht voraussetzt.
  • Ab 2025: Umsätze von Kleinunternehmern sind steuerfrei, vergleichbar mit anderen Umsatzsteuerbefreiungen. Dies schließt den Vorsteuerabzug aus.

Voraussetzungen:

  • Der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr darf 25.000 Euro nicht überschreiten.
  • Im laufenden Kalenderjahr darf der Umsatz 100.000 Euro nicht übersteigen.

👉 Beispiel: Ein Unternehmer, der 2024 einen Umsatz von 23.000 Euro erzielt, kann 2025 bis zu 100.000 Euro umsatzsteuerfrei erwirtschaften.


Grenzwertüberschreitungen und deren Folgen

Ein Überschreiten der Umsatzgrenzen hat klare Konsequenzen:

  • Wird der untere Grenzwert (25.000 Euro) überschritten, entfällt die Kleinunternehmerregelung im Folgejahr.
  • Ein Überschreiten der oberen Grenze (100.000 Euro) führt zu einem sofortigen Wechsel zur Regelbesteuerung.

👉 Wichtig: Sobald die Grenze überschritten wird, unterliegt der darüber hinausgehende Umsatz der Regelbesteuerung. Umsätze bis zur Grenze bleiben steuerfrei.


Auswirkungen auf andere Vorschriften

Die Reform zieht Änderungen in weiteren Bereichen des Umsatzsteuerrechts nach sich:

  • § 13b UStG: Anpassungen bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
  • § 15 UStG: Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug.
  • § 15a UStG: Korrektur des Vorsteuerabzugs bei nachträglicher Änderung der Verhältnisse.

Neue Regelungen für Rechnungen (§ 34a UStDV)

  • Einführung eines neuen § 34a UStDV für vereinfachte Rechnungen von Kleinunternehmern.
  • Mindestangaben wurden vereinfacht – ein Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht bei Grundstücksleistungen entfällt.

👉 Vorteil: Weniger bürokratischer Aufwand für Kleinunternehmer bei der Rechnungserstellung.


E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer

  • Keine Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen für Kleinunternehmer.
  • Empfang von E-Rechnungen: Kleinunternehmer müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.

👉 Hinweis: Die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen erfordert ggf. Anpassungen in der Buchhaltung oder Investitionen in Softwarelösungen.


Fazit – Vorteile und Herausforderungen

Die Reform der Kleinunternehmerregelung bringt mehr Flexibilität und weniger Bürokratie für kleine Unternehmen in Deutschland und der EU. Gleichzeitig eröffnet die Neuerung Chancen für grenzüberschreitende Tätigkeiten innerhalb der EU.

Vorteile:

  • Erweiterung der Kleinunternehmerregelung auf EU-Ausländer.
  • Klare Umsatzgrenzen und transparente Regelungen.
  • Vereinfachte Rechnungslegung und weniger Bürokratie.

Herausforderungen:

  • Genauere Überwachung der Umsatzgrenzen erforderlich.
  • Neue Meldepflichten und elektronische Umsatzmeldungen.
  • Notwendigkeit zur Verarbeitung von E-Rechnungen.

👉 Empfehlung: Unternehmer sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorschriften vertraut machen und gegebenenfalls mit ihrem Steuerberater Rücksprache halten, um die Vorteile der neuen Regelung optimal zu nutzen.