Die Bundesregierung hat sich im aktuellen Koalitionsvertrag eine grundlegende Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV vorgenommen. Ziel ist es, mehr Rechtssicherheit für Selbstständige und deren Auftraggeber zu schaffen – insbesondere mit Blick auf das Thema Scheinselbstständigkeit. Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) unterstützt dieses Vorhaben und bringt sich mit konkreten Umsetzungsvorschlägen in die politische Debatte ein.
Was ist das Statusfeststellungsverfahren?
Das Verfahren dient der Klärung, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne vorliegt oder nicht. Es wird bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) durchgeführt – insbesondere bei Zweifeln an der Selbstständigkeit einer Tätigkeit.
Gerade in der Praxis von Start-ups, der Kreativwirtschaft oder dem IT-Sektor kommt es häufig zu Unsicherheiten über den sozialversicherungsrechtlichen Status eines Auftragnehmers. Eine rechtzeitige Klärung schützt beide Seiten – sowohl den Auftraggeber vor Nachzahlungen als auch den Auftragnehmer vor ungewollter Versicherungspflicht.
DStV: Steuerberater brauchen klare gesetzliche Befugnisse
Der DStV kritisiert, dass Steuerberater trotz ihrer faktischen Einbindung in lohn- und sozialversicherungsrechtliche Fragen rechtlich nicht eindeutig legitimiert sind, Statusfeststellungsverfahren für Mandanten zu führen.
DStV-Präsident StB Torsten Lüth:
„Viele Mandanten erwarten heute zu Recht, dass ihr Steuerberater auch Fragen aus dem Beitragsrecht der Sozialversicherung bearbeitet – insbesondere zur Scheinselbstständigkeit und zur Antragstellung im Statusfeststellungsverfahren.“
Obwohl Steuerberater bereits heute etwa in der Lohnbuchhaltung, im Meldewesen zur Sozialversicherung und bei Fragen zu Minijobs, Mutterschutz oder Berufsgenossenschaften umfassend tätig sind, besteht keine explizite gesetzliche Klarstellung, dass sie auch zur Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens berechtigt sind.
Tägliche Praxis zeigt die Notwendigkeit
Die Praxis spricht eine klare Sprache:
- Über 14 Millionen Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden monatlich durch Steuerberater über das Rechenzentrum der DATEV eG erstellt.
- Ein erheblicher Teil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland wird von Steuerkanzleien betreut.
- Steuerberater übernehmen umfassende Aufgaben wie An- und Abmeldungen zur Sozialversicherung, Sofortmeldungen, Kurzarbeitergeld-Meldungen, Mutterschutzregelungen und vieles mehr.
Diese Realität muss auch gesetzlich abgebildet werden, um Rechtssicherheit für Mandanten und Berufsträger zu schaffen.
Forderung des DStV: Praxisgerechte Reform mit klarer Gesetzeslage
Der DStV fordert daher eine gesetzliche Klarstellung der Befugnisse von Steuerberatern im Kontext des Statusfeststellungsverfahrens. Nur so kann die im Koalitionsvertrag angekündigte Rechtssicherheit für Selbstständige und deren Auftraggeber tatsächlich erreicht werden.
Fazit: Steuerberater brauchen Rechtssicherheit für ihre sozialversicherungsrechtliche Beratung
Die Einbindung von Steuerberatern in das Statusfeststellungsverfahren ist gelebte Praxis – rechtlich aber bislang unzureichend geregelt. Der DStV setzt sich daher mit Nachdruck für eine gesetzliche Anpassung ein. Ziel ist eine praxisgerechte und rechtssichere Lösung für alle Beteiligten – insbesondere im Interesse der Mandantschaft.
Sie haben Fragen zum Statusfeststellungsverfahren oder zur Scheinselbstständigkeit?
Wir unterstützen Sie gerne bei der rechtlichen Einordnung und begleiten Sie durch das Verfahren – kompetent, diskret und mandantenorientiert.
Quelle:
Deutscher Steuerberaterverband e. V., Mitteilung vom 17.06.2025
Checkliste für Mandanten: Statusfeststellungsverfahren & Scheinselbstständigkeit
Ziel des Verfahrens:
Das Statusfeststellungsverfahren dient der Klärung, ob eine Tätigkeit als selbstständige Tätigkeit oder als abhängiges Beschäftigungsverhältnis einzustufen ist – mit unmittelbaren Folgen für die Sozialversicherungspflicht und mögliche Nachzahlungen.
🧾 Wann empfiehlt sich ein Statusfeststellungsantrag?
- Bei erstmaliger Zusammenarbeit mit einem freien Mitarbeiter (z. B. im IT-, Pflege-, Medien- oder Handwerksbereich)
- Wenn unklar ist, ob eine Beschäftigung scheinselbstständig ist
- Bei Betriebsprüfungen oder Hinweisen der Krankenkassen/Minijob-Zentrale
- Auf Wunsch des Auftraggebers oder Auftragnehmers zur Rechtssicherheit
📌 Typische Indizien für eine abhängige Beschäftigung (Scheinselbstständigkeit)
- Weisungsgebundenheit (z. B. Arbeitsort, Arbeitszeit, konkrete Vorgaben)
- Eingliederung in den Betrieb (z. B. Nutzung von Arbeitsmitteln des Auftraggebers)
- Keine eigenen Mitarbeiter oder keine Unternehmerrisiken
- Tätigkeit nur für einen Auftraggeber
- Keine eigene Preisgestaltung oder keine eigene Werbung
Achtung: Kein einzelnes Kriterium ist allein ausschlaggebend – entscheidend ist das Gesamtbild!
🗂️ Welche Unterlagen benötigt die Deutsche Rentenversicherung (DRV)?
✅ Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
✅ Beschreibung der tatsächlichen Ausgestaltung der Tätigkeit
✅ Angaben zu weiteren Auftraggebern
✅ Eigene Werbung / Internetauftritt / Visitenkarten
✅ Gewerbeanmeldung oder Steuerbescheid
✅ ggf. Nachweise über Arbeitsmittel, Büro, Versicherung etc.
🧑💼 Was wir als Kanzlei für Sie übernehmen können
- Prüfung der Verträge und Arbeitsweise auf Scheinselbstständigkeit
- Vorbereitung und Einreichung des Antrags bei der DRV
- Kommunikation mit den Behörden während des Verfahrens
- Risikoanalyse & Handlungsempfehlungen bei unklarem Status
- Dokumentation zur Absicherung bei Betriebsprüfungen
❗ Wichtig für Auftraggeber
Eine fehlerhafte Einstufung kann zu Beitragsnachforderungen für bis zu 4 Jahre führen – inklusive Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung, Säumniszuschlägen und ggf. Bußgeldern.
💡 Unser Tipp
Lassen Sie Statusfragen vorab und schriftlich klären. Das spart Nerven, Geld und sorgt für Rechtssicherheit – gerade bei langjährigen freien Mitarbeitern oder regelmäßig beauftragten Selbstständigen.
Sie benötigen Unterstützung?
Vereinbaren Sie gerne einen Termin. Wir beraten Sie individuell und vertreten Sie im gesamten Verfahren – professionell, diskret und lösungsorientiert.