Reform überfällig: DStV fordert Verbesserungen bei Optionsmodell und Thesaurierungsbegünstigung

Ein Kommentar zum aktuellen Koalitionsvertrag und den lang versprochenen steuerlichen Reformen für KMU


„Die ewig Nominierten“ – nicht nur in Hollywood ein Phänomen

Im deutschen Steuerrecht gibt es – ähnlich wie bei den Oscars – Kandidaten, die regelmäßig genannt, aber nie wirklich prämiert werden. Die Thesaurierungsbegünstigung und das Optionsmodell nach § 1a KStG gehören genau dazu: oft angekündigt, selten umgesetzt.

Bereits im Koalitionsvertrag 2013 sowie im Jahr 2021 wurde eine Prüfung der Regelungen versprochen. Doch passiert ist wenig – bis heute. Nun haben es beide Instrumente erneut in den Koalitionsvertrag 2025 geschafft. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt das und drängt auf konkrete Verbesserungen – vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).


Was läuft schief bei der Thesaurierungsbegünstigung?

Die Idee klingt gut: Gewinne im Unternehmen belassen und steuerlich begünstigt thesaurieren. Doch die Praxis zeigt:

  • Starre Steuersätze machen das Modell für viele Steuerpflichtige unattraktiv – vor allem, wenn sie unter dem Spitzensteuersatz liegen.
  • Veraltete Entnahmereihenfolgen verhindern eine flexible Verwendung von Rücklagen, insbesondere aus der Zeit vor Anwendung der Begünstigung.
  • Umstrukturierungen werden gehemmt, weil die Thesaurierungsrücklage als steuerliches Hindernis wirkt.

Der DStV empfiehlt daher u. a.:

  • Anwendung des individuellen Steuersatzes statt pauschaler 28,25 %/25 %,
  • vorrangige Entnahme von Altrücklagen und steuerfreien Gewinnen (wie ursprünglich im Wachstumschancengesetz geplant),
  • bessere Integration in Umwandlungsvorgänge.

Das Optionsmodell: Gute Idee, hohe Einstiegshürden

Auch das Optionsmodell zur Körperschaftsbesteuerung für Personengesellschaften bleibt bislang hinter seinen Möglichkeiten zurück. Zwar wurden mit dem Wachstumschancengesetz einige Verbesserungen eingeführt – etwa:

  • Erweiterung des antragsberechtigten Personenkreises,
  • Einführung der rückwirkenden Antragstellung,
  • Möglichkeit zur unschädlichen Zurückbehaltung von GmbH-Anteilen.

Doch entscheidende Fallstricke bleiben bestehen:

  • Grunderwerbsteuerliche Nachteile,
  • kompliziertes Zusammenspiel mit der Thesaurierungsbegünstigung,
  • nach wie vor abschreckende Komplexität für kleinere Unternehmen.

Fazit: Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug

DStV-Präsident bringt es auf den Punkt:

„Die Reform der Thesaurierungsbegünstigung bleibt seit Jahren ein leeres Versprechen. Das muss sich endlich ändern – nach mehr als 10 Jahren des Prüfens und Evaluierens haben KMU das Recht auf eine ehrliche und faire gesetzliche Regelung.“

Als Steuerkanzlei unterstützen wir Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten. Doch diese brauchen endlich rechtssichere, faire und praktikable Rahmenbedingungen. Wir hoffen, dass der Koalitionsvertrag 2025 nicht erneut bloße Ankündigung bleibt – sondern zur echten Verbesserung führt.


📌 Haben Sie Fragen zum Optionsmodell oder zur Thesaurierungsbegünstigung?
Wir beraten Sie gerne individuell – sprechen Sie uns an!


Quelle:
Deutscher Steuerberaterverband e.V., Mitteilung vom 26.05.2025