Regelungsgehalt einer Lohnsteueranrufungs-auskunft – kein Anspruch auf bestimmten rechtmäßigen Inhalt

BFH, Urteil VI R 23/13 vom 27.02.2014

Leitsatz

  1. Die Lohnsteueranrufungsauskunft nach § 42e EStG trifft eine Regelung dahin, wie die Finanzbehörde den vom Antragsteller dargestellten Sachverhalt gegenwärtig beurteilt.
  2. Entsprechend diesem Regelungsgehalt überprüft das FG die Auskunft sachlich nur daraufhin, ob der Sachverhalt zutreffend erfasst und die rechtliche Beurteilung nicht evident fehlerhaft ist.