Regierungsentwurf für das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) beschlossen

Am 7. Januar 2015 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie 2013/34/EU in deutsches Recht beschlossen.

Durch das BilRUG sollen die Schwellenwerte der §§ 267, 293 HGB angehoben werden. Dadurch sollen nach Schätzungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) etwa 7.000 derzeit prüfungspflichtige mittelgroße Unternehmen künftig nicht mehr der Prüfungspflicht unterliegen. Zudem sieht der Entwurf neue Berichtspflichten für bestimmte große Unternehmen des Rohstoffsektors über ihre Zahlungen an staatliche Stellen vor.

Die WPK hatte sich am 2. Oktober 2014 in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 30. Juli 2014 geäußert.

Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf ergeben sich unter anderem im Hinblick auf die Erstanwendungsvorschriften, die planmäßige Abschreibung eines selbsterschaffenen immateriellen Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens, sofern die voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann (nunmehr zehn Jahre) sowie die Zusammensetzung der Bilanzsumme für Zwecke der Größenklassen gemäß § 267 Abs. 4a HGB-E (nunmehr auch unter Berücksichtigung der aktiven latenten Steuern).

Den Gesetzentwurf finden Sie auf der Homepage des BMJV.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 09.01.2015