Regionalisierte Steuerschätzung für Schleswig-Holstein

Erscheinungsdatum: 13.05.2013

Heinold: Steuerschätzung bestärkt Landesregierung in verlässlichem Konsolidierungskurs

Kiel. Das Finanzministerium hat heute (10.5.2013) die Ergebnisse der regionalisierten Steuerschätzung für Schleswig-Holstein bekannt gegeben.

Für 2013 ist Vorsorge getroffen

Das Land muss für das laufende Haushaltsjahr 2013 mit 14 Mio. Euro weniger Steuereinnahmen rechnen als im Oktober 2012 erwartet. Dazu erklärte Finanzministerin Monika Heinold: „Wir haben im Haushalt 2013 Vorsorge in Höhe von rund 40 Millionen Euro getroffen. Deshalb müssen weder Ausgaben gekürzt noch muss die Verschuldung erhöht werden. Im Gegenteil, es ist sogar noch etwas Luft.“

Landesregierung bleibt auf Konsolidierungskurs

Die Prognose für das nächste Jahr liegt 84 Mio. Euro unter der Erwartung der letzten Steuerschätzung. Finanzministerin Monika Heinold wertete die Zahlen als Beleg dafür, dass Schleswig-Holstein auf dem eingeschlagenen Konsolidierungskurs bleiben muss: „Die Steuereinnahmen wachsen nicht in den Himmel. Umso richtiger ist, dass sich die Landesregierung nicht auf konjunkturbedingte Steuermehreinnahmen verlässt, sondern eine langfristig ausgerichtete Konsolidierungspolitik betreibt. Wir senken das strukturelle Haushaltsdefizit jedes Jahr um 10 Prozent, egal ob die Steuern sprudeln oder plätschern. Deshalb führen veränderte Steuerschätzungen bei uns weder zur Verschärfung des Sparkurses, noch zum Aufweichen der Zielvorgaben. Wir bleiben im vorgesehenen Konsolidierungstakt und setzen auf Verlässlichkeit statt Aktionismus.“

Schwierige Entscheidungen der Koalition waren notwendig

Zum Konsolidierungskurs der Landesregierung sei bisher keine tragfähige Alternative aufgezeigt worden, so Heinold weiter: „In den letzten Wochen musste die Koalition einige schwierige Entscheidungen treffen. Wir erhöhen die Grunderwerbssteuer und übernehmen die Tarifergebnisse für die Beamten nicht vollständig. Wer diese zweifellos schmerzhaften Maßnahmen kritisiert, muss sagen, wie es anders gehen soll. Finanzielle Machbarkeitsillusionen bringen Schleswig-Holstein nicht weiter.“

Um die Vorgaben der schleswig-holsteinischen Schuldenbremse zu erfüllen, muss das Land bis 2020 noch ein strukturelles Defizit von rund 780 Millionen Euro abbauen.

Steuerschätzung ab 2014 wirkt auf erwartete Neuverschuldung

Anders als andere Bundesländer plant Schleswig-Holstein die Ausgabenhöhe seiner Haushalte nicht auf der Grundlage aktueller Steuerschätzungen, sondern nach den Regeln des Ausführungsgesetzes zur schleswig-holsteinischen Schuldenbremse langfristig mit einer sog. „Trendsteuereinnahme“.[1] Der Abstand zwischen dieser Trendsteuereinnahme und den realen Steuereinnahmen beeinflusst allerdings direkt die Höhe der Neuverschuldung. Je höher die realen Steuereinnahmen über der Trendsteuereinnahme liegen, desto weniger Kredite darf das Land aufnehmen. Wenn dieser Abstand geringer wird oder die realen Steuereinnahmen die Trendsteuereinnahme sogar unterschreiten, steigt die Neuverschuldung entsprechend an.

Auch nach der neuen Steuerschätzung liegen die Steuereinnahmen über der Trendsteuereinnahme. Der Abstand zur Trendsteuereinnahme ist aber nach der neuen Schätzung geringer geworden. Entsprechend steigt die erwartete Neuverschuldung rechnerisch an. Wie hoch sie am Ende jedoch wirklich liegt, ist von den tatsächlichen Steuereinnahmen und verschiedenen Faktoren des Haushaltsvollzugs abhängig.

Anlage:  Daten der regionalisierten Steuerschätzung für das Land Schleswig-Holstein (PDF, 33 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Debatte um Unterfinanzierung der öffentlichen Hand ist richtig

Mit Blick auf die langfristige finanzielle Situation von Bund und Ländern erklärte die Finanzministerin: „Die konjunkturelle Hochphase der letzten Jahre darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Haushalte in Bund, Ländern und vielen Kommunen gemessen an den berechtigten Leistungsansprüchen der Bürgerinnen und Bürger an die öffentliche Hand immer noch unterfinanziert sind. Deshalb ist es richtig, dass die Forderungen nach Steuererhöhungen und die Kritik an Steuerhinterziehung einen so breiten Raum in der bundespolitischen Debatte einnehmen.“

Die regionalisierten Daten der Steuerschätzung für die schleswig-holsteinischen Kommunen werden derzeit noch berechnet und in der kommenden Woche veröffentlicht.

[1] Das bedeutet: Das Land legt beim Aufwuchs der Steuereinnahmen über die gesamten zehn Jahre der Finanzplanung einen Durchschnittswert („Trendsteuereinnahme“) zugrunde. Nach dieser Einnahmeerwartung berechnet sich, wie hoch die Ausgaben des Landes sein dürfen. Die realen Steuereinnahmen unterscheiden sich von der Trendsteuereinnahme, können also darüber oder darunter liegen. Diese Differenz wird „Konjunkturkomponente“ genannt. Die Steuerschätzung zeigt also auf, wie groß die Konjunkturkomponente ist, und bestimmt zusammen mit der gesetzlich zulässigen Verschuldung die Höhe der Nettokreditaufnahme.

 Medieninformation vom 10. Mai 2013 zum Herunterladen (PDF, 100 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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