Laut einer aktuellen Mitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 8. August 2025 wurden im Jahr 2024 in Deutschland 70 % der Rentenleistungen als steuerpflichtige Einkünfte erfasst.
Das entspricht 282,6 Milliarden Euro von insgesamt 403 Milliarden Euro Rentenzahlungen. Seit 2015 ist der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 15 Prozentpunkte gestiegen.
Gründe für den steigenden Besteuerungsanteil
Die Entwicklung geht zurück auf das Alterseinkünftegesetz von 2005, das den schrittweisen Übergang von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung regelt:
- Beiträge in der Ansparphase werden zunehmend steuerfrei gestellt.
- Leistungen in der Auszahlungsphase werden schrittweise höher besteuert.
- Je später der Rentenbeginn, desto höher der Besteuerungsanteil.
- Rentenanpassungen (Erhöhungen) sind zu 100 % steuerpflichtig.
Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 wurde die Übergangsphase bis 2058 verlängert. Erst ab dann werden neue gesetzliche Renten zu 100 % besteuert.
Entwicklung der Rentenempfänger
- 2024: 22,3 Mio. Rentenbeziehende (+0,75 % gegenüber Vorjahr)
- Rentenleistungen: +5,7 % bzw. +21,7 Mrd. Euro gegenüber 2023
Steuerpflicht von Rentnerinnen und Rentnern
Nicht alle Rentenbeziehenden müssen tatsächlich Einkommensteuer zahlen – der Grundfreibetrag und weitere Abzüge spielen eine große Rolle.
Aktuellste vollständige Zahlen stammen aus 2021:
- 41 % der Rentenempfänger zahlten Einkommensteuer (8,9 Mio. Personen)
- Bei 81 % dieser Steuerpflichtigen gab es weitere Einkünfte (z. B. Arbeitseinkommen, Mieteinnahmen, Versorgungsbezüge).
💡 Praxistipp:
Wer in den Ruhestand tritt, sollte frühzeitig prüfen, ob die Rente zu einer Steuerpflicht führt – insbesondere, wenn weitere Einkünfte vorliegen. Eine Steuerberechnung kann böse Überraschungen vermeiden und Möglichkeiten zur Steuergestaltung (z. B. durch Werbungskosten oder Sonderausgaben) aufzeigen.
📌 Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 08.08.2025