Rentner in Teilzeit: Keine höhere Rente trotz Arbeitgeberbeiträgen

Das Hessische Landessozialgericht hat in einem Urteil klargestellt, dass Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung für versicherungsfreie Rentner, die weiterhin berufstätig sind, sich nicht rentenerhöhend auswirken. Dieses Urteil (Az. L 2 R 36/23) liefert wichtige Einsichten für Rentner, die neben dem Bezug einer Altersvollrente einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen.

Hintergrund des Falles

Ein Rentner aus Darmstadt, der bereits eine Altersrente bezog, war weiterhin in Teilzeit tätig. Sein Arbeitgeber entrichtete weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung, die jedoch aufgrund der Versicherungsfreiheit des Rentners nicht zu einer Erhöhung seiner Rente führten. Der Rentner sah darin eine Verletzung seiner Grundrechte und forderte eine höhere Rente.

Gerichtliche Entscheidung

Die Richter bestätigten die Rechtslage, dass Beiträge, die allein vom Arbeitgeber für versicherungsfreie Rentner gezahlt werden, nicht zu einer Rentenerhöhung führen. Dies, so das Gericht, verstößt nicht gegen das Verfassungsrecht. Das Gericht erklärte weiter, dass nur bei einem Verzicht auf die Versicherungsfreiheit sowohl Arbeitgeber als auch der beschäftigte Rentner Beiträge zur Rentenversicherung leisten müssten, die dann rentenerhöhend wirken könnten.

Rechtlicher Rahmen

Nach dem Flexirentengesetz, das seit dem 1. Januar 2017 in Kraft ist, besteht die Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten und durch Beitragszahlungen eine höhere Rente zu erzielen. Dies muss jedoch explizit erklärt werden, und der Verzicht ist für die Dauer der Beschäftigung bindend.

Implikationen des Urteils

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der gesetzlichen Regelungen, die darauf abzielen, den Arbeitsmarkt für jüngere Arbeitskräfte offenzuhalten, indem sie Anreize für Arbeitgeber minimieren, versicherungsfreie Rentner zu beschäftigen. Es zeigt auch die Grenzen der Möglichkeiten auf, die Rentenhöhe durch Beiträge während einer versicherungsfreien Beschäftigung zu beeinflussen.

Fazit

Für Rentner, die neben ihrem Ruhestand weiterarbeiten möchten, ist es wichtig zu verstehen, dass ohne einen ausdrücklichen Verzicht auf Versicherungsfreiheit keine Rentenerhöhung durch die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge erfolgt. Die Entscheidung macht deutlich, dass eine genaue Kenntnis der rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen entscheidend ist, um finanzielle Erwartungen realistisch zu gestalten.

Quelle: Hessisches Landessozialgericht Darmstadt