Rentner – Steuern und Hinzuverdienstmöglichkeiten: Was ist erlaubt, was ist steuerfrei?

Viele Ruheständler möchten oder müssen auch im Alter noch einer Beschäftigung nachgehen. Ob aus Freude an der Tätigkeit, zur Aufbesserung der Rente oder aus finanzieller Notwendigkeit – der Hinzuverdienst im Alter ist möglich, aber steuerlich und sozialversicherungsrechtlich nicht immer unkompliziert.

Wir zeigen, welche Hinzuverdienste für Rentner möglich sind und worauf steuerlich zu achten ist.


🧓 Darf ich als Rentner überhaupt hinzuverdienen?

Ob und in welchem Umfang Sie als Rentner hinzuverdienen dürfen, hängt vom Typ der Rente ab:

RentenartHinzuverdienstgrenzen
Reguläre AltersrenteKeine Hinzuverdienstgrenze
VorruhestandsrenteKeine Grenze seit 2023
ErwerbsminderungsrenteBegrenzter Hinzuverdienst, individuell zu prüfen
Witwen-/WaisenrenteMögliche Kürzung bei Hinzuverdienst
ZusatzversorgungenJe nach Regelung möglich oder eingeschränkt

👉 Wichtig: Klären Sie vor Aufnahme einer Nebentätigkeit mit Ihrem Rententräger, ob eine Hinzuverdienstgrenze gilt – insbesondere bei Erwerbsminderungsrenten.


💼 Welche Arten des Hinzuverdienstes gibt es – und wie werden sie steuerlich behandelt?

a) Minijob (520-€-Job)

  • Ideal für einen einfachen, steuerfreien Nebenverdienst
  • Rentner müssen keine Steuererklärung abgeben
  • Pauschalabgaben trägt der Arbeitgeber

🔎 Vorteil: Kein bürokratischer Aufwand – der Minijob ist die einfachste und sicherste Variante für Rentner.


b) Teilzeitjob mit Sozialversicherungspflicht

  • Wenn mehr als ein Minijob oder ein höheres Einkommen erzielt wird
  • Abgaben sind oft überschaubar, insbesondere bei kleinen Einkommen

📌 Beispiel:
Ein Bruttogehalt von rund 610 € monatlich ergibt – je nach Steuerklasse – etwa 556 € netto. Damit bleibt der Unterschied zum Minijob gering, während die Ansprüche an die Kranken- und Pflegeversicherung erhalten bleiben.


c) Selbständige Tätigkeit (z. B. Hausmeister, Zeitungszustellung)

  • Möglich auch im Alter, z. B. als Kurier, Dienstleister, Berater
  • Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) bei Umsatz bis 25.000 € jährlich anwendbar

🔎 Vorteil: Keine Umsatzsteuer und reduzierte Pflichten – ideal für kleinere Projekte.


d) Tätigkeit für gemeinnützige Organisationen

  • Übungsleiterpauschale: bis 3.000 € jährlich steuerfrei
  • Ehrenamtspauschale: bis 840 € jährlich steuerfrei

📌 Wichtig: Tätigkeit muss gemeinnützig, nebenberuflich und persönlich erbracht werden – z. B. in Sportvereinen, Kirchen oder sozialen Einrichtungen.


🧾 Muss ich als Rentner mit Steuernachforderungen rechnen?

Nicht jeder Hinzuverdienst führt automatisch zu einer Steuerpflicht. Die Besteuerung richtet sich nach dem Rentenbeginn, dem Höhe der Rente und den individuellen Freibeträgen:

RenteneintrittBesteuerungsanteil
vor 2006ca. 50 % steuerpflichtig
2025ca. 83,5 % steuerpflichtig
ab 2040100 % steuerpflichtig

➡️ Beispiel 2025:
Ein alleinstehender Rentner hat einen Grundfreibetrag von ca. 10.900 €. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen diesen Betrag übersteigt, fällt Einkommensteuer an.

Weitere steuerliche Entlastungen für Rentner:

  • Altersentlastungsbetrag
  • Werbungskosten- bzw. Arbeitnehmer-Pauschbetrag
  • Krankheits- und Pflegekosten
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerkerleistungen
  • Behinderten-Pauschbetrag

👉 In sieben von zehn Fällen ergibt sich trotz Hinzuverdienst keine Steuerzahlungaber nur bei korrekter steuerlicher Einordnung!


Unser Fazit: Arbeiten im Ruhestand – gut geplant, steuerlich sinnvoll

Ob ehrenamtlich, selbstständig oder im Nebenjob – der Hinzuverdienst im Alter bietet Chancen, aber auch Risiken, insbesondere beim Zusammenspiel von Rentenversicherung, Einkommensteuer und Hinzuverdienstgrenzen.

📞 Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Situation individuell prüfen. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht nur rechtssicher hinzuverdienen, sondern auch alle Steuervorteile nutzen.