Revision zugelassen: Pauschalsteuer nach § 37b EStG als Betriebsausgabe abzugsfähig?

Mit seiner Information vom 15.11.2013 berichtete der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) über das vor dem Niedersächsischen Finanzgericht anhängige, vom Kollegen StB/vBP Dipl.-Vw. Karl-Friedrich Kohlhaas angestrengte Verfahren zur Frage nach der Abzugsfähigkeit der Pauschalsteuer nach § 37b EStG als Betriebsausgabe (Az. 10 K 252/13). Mit Urteil vom 16.01.2014 hat das Gericht entschieden, dass die Klage unbegründet ist. Danach darf die entrichtete Pauschalsteuer auf Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer, soweit diese als Betriebsausgaben nicht abzugsfähig sind, ihrerseits den Gewinn nicht mindern. Dennoch scheint das Gericht angesichts der gut begründeten, systematischen Zweifel des Klägers ein Klärungsbedürfnis zu erkennen: Die Revision wurde zugelassen.

In der Sache: Nichts Neues

Zur Begründung stützt sich das Gericht auf die Ansichten des Bundesministeriums der Finanzen sowie mehrheitlich des Schrifttums und geht dabei kaum auf die Ausführungen des Klägers ein. Die pauschalierte Steuer soll als Teil der Zuwendung anzusehen sein. Die vom Schenker übernommene Steuer sei originär eine solche des Beschenkten, wodurch der Schenker bei deren Übernahme dem Empfänger einen weiteren Vorteil gewähre.

Fortgang des Verfahrens

Kollege Kohlhaas hat dem DStV bestätigt, dass der Kläger die Revision gegen das Urteil bei dem BFH einlegen wird. Sobald dem DStV das entsprechende Aktenzeichen bekannt ist, wird er darüber berichten.

www.dstv.de

Quelle: DStV, Pressemitteilung vom 11.02.2014