Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne

Der Rat der Europäischen Union hat am 29. September 2014 die Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen angenommen. Durch das EU-Parlament war die Richtlinie bereits im April 2014 angenommen worden. Aus der Umsetzung der Richtlinie werden dem Berufsstand der WP/vBP voraussichtlich zusätzliche Betätigungsfelder erwachsen.

Interesse mit im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitern. Diese sollen im Lagebericht zukünftig eine nichtfinanzielle Erklärung aufnehmen, die mindestens Angaben zu Umwelt-, Sozial-, und Arbeitnehmerbelangen, der Achtung der Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption und Bestechung enthält und für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit erforderlich sind. Die Richtlinie ergänzt die neue EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU.

Aufgrund der bereits erfolgten Annahme der Richtlinie durch das Europäische Parlament kann die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen. Somit werden die neuen Vorschriften für betroffene Unternehmen voraussichtlich ab 2017 in Deutschland gelten.

Weiterführende Informationen sind der Pressemitteilung des Rats der Europäischen Union zu entnehmen.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 07.10.2014