Richtlinie zur grenzüberschreitenden Anerkennung von Vereinen in der EU

Die Europäische Kommission hat Anfang August eine Konsultation in Vorbereitung des Erlasses einer Richtlinie zur grenzüberschreitenden Anerkennung von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen in der EU gestartet.

Vereinen und gemeinnützigen Organisationen sollen nach der Empfehlung des Rechtsausschusses des EP (JURI) von September 2021 bestimmte Mindestgarantien für ihre Arbeit und Mitglieder zugesprochen werden. Es soll in etwa garantiert werden, dass sie ihre eigenen Statuten, Satzungen und Regeln annehmen dürfen und die Mitgliedschaft frei ausgeübt werden darf. Der Zugang zum Binnenmarkt soll durch einen besseren Schutz der damit verbundenen Freiheiten insgesamt erleichtert werden. Interessenträger können sich bis zum 28. Oktober 2022 an der Konsultation beteiligen.

Quelle: BRAK, Mitteilung vom 02.09.2022