Richtlinie zur Publikation nichtfinanzieller Informationen veröffentlicht – DStV-Stellungnahme berücksichtigt

Am 15.11.2014 wurde die Richtlinie 2014/95/EU über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen veröffentlicht. Diese Ergänzung der Bilanzrichtlinie verpflichtet Unternehmen von öffentlichem Interesse, die Mutterunternehmen einer großen Gruppe sind und im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen, zur Abgabe einer Erklärung zu Umwelt-, Sozial-, und Arbeitnehmerbelangen, der Achtung der Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Diese Erklärung ist erstmalig für Geschäftsjahre zu erstellen, die nach dem 31.12.2016 beginnen. Die Endfassung der Richtlinie berücksichtigt wesentliche Kritikpunkte, zu denen der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) mit Datum vom 06.06.2013 umfassend Stellung genommen hat.

Forderungen des DStV berücksichtigt
Im ursprünglichen Vorschlag sollten alle Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern eine solche Erklärung anfertigen. Nach Ansicht des DStV wären dadurch vor allem große Mittelständler und Familienunternehmen benachteiligt gewesen, die sowohl von einem erheblichen Mehraufwand betroffen wären, als auch Interna hätten preisgeben müssen. Diese Unternehmen sind nun nicht mehr von der Berichtspflicht erfasst.

Prüfungsfähigkeit des Abschlusses bleibt erhalten
Ein weiterer Kritikpunkt des DStV am Richtlinienentwurf war die Schwierigkeit für den Abschlussprüfer, die nichtfinanziellen Informationen, insbesondere die Wirksamkeit von Anti-Korruptions- und Schmiergeldregelungen zu bescheinigen. Die Richtlinie stellt nunmehr klar, dass lediglich eine formale Prüfung auf Abgabe der Erklärung durch den Abschlussprüfer verpflichtend ist, für die inhaltliche Prüfung besteht ein Wahlrecht. Der DStV wird die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht aktiv begleiten.

Siehe auch die Stellungnahme E 04/13 vom 06.06.2013.

www.dstv.de

Quelle: DStV, Mitteilung vom 24.11.2014