Risiko von Sozialbeitragsnachforderungen für Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs

Die Frage der Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ist ein komplexes und oft umstrittenes Thema. Kürzlich hat das Bundessozialgericht (BSG) in seinen Urteilen einige wichtige Entscheidungen getroffen, die sowohl für Gesellschafter-Geschäftsführer als auch für die GmbHs selbst von großer Bedeutung sind.

Neue Prüfungspflichten und deren Konsequenzen

Seit dem Urteil des BSG vom 19. September 2019 (B 12 R 25/18 R) ist bekannt, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in jeder Betriebsprüfung den Status von Gesellschafter-Geschäftsführern prüfen muss. Diese Praxis wird seit dem 1. Januar 2022 flächendeckend angewendet, was zu erheblichen Nachforderungen von Sozialbeiträgen führen kann. Das Risiko für Gesellschafter-Geschäftsführer, nachträglich als beschäftigt und somit sozialversicherungspflichtig eingestuft zu werden, hat sich damit erheblich erhöht.

Jüngste Entscheidung des BSG

In einer weiteren wegweisenden Entscheidung vom 20. Februar 2024 (B 12 KR 3/22 R) hat das BSG die Urteile der ersten und zweiten Instanz aufgehoben und einen Gesellschafter-Geschäftsführer als beschäftigt eingestuft. Der entscheidende Punkt war, dass der Kläger gesellschaftsrechtlich mit seiner Abberufung als Geschäftsführer die notwendige Rechtsmacht innerhalb der Gesellschaft verloren hatte. Die reine Publizität des Handelsregisters begründete nicht mehr eine die abhängige Beschäftigung ausschließende Rechtsmacht.

Wichtiger Hinweis für die Praxis

Das BSG stellte klar, dass nicht die Eintragung im Handelsregister, sondern das Datum des Gesellschafterbeschlusses ausschlaggebend für die Beurteilung der Selbständigkeit ist. Diese Interpretation weicht von der bisherigen Praxis ab, die primär auf die im Handelsregister eingetragenen Tatsachen abstellte.

Handlungsempfehlungen für Gesellschafter-Geschäftsführer

Angesichts dieser neueren Rechtsprechung empfiehlt es sich, den sozialversicherungsrechtlichen Status aller Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zu überprüfen. Um unerwünschte Nachzahlungen und Sanktionen zu vermeiden, sollten Unternehmen:

  1. Statusüberprüfung durchführen: Eine gründliche Bewertung des aktuellen Status sollte durch einen Experten erfolgen, um festzustellen, ob Handlungsbedarf besteht.
  2. Fachkundige Beratung einholen: Bevor ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV eingeleitet wird, ist es ratsam, sich fachkundig beraten zu lassen. So können alle relevanten Faktoren berücksichtigt und die beste Vorgehensweise festgelegt werden.
  3. Dokumentation aktualisieren: Stellen Sie sicher, dass alle gesellschaftsrechtlichen Beschlüsse, insbesondere solche, die die Geschäftsführung betreffen, zeitnah und korrekt im Handelsregister eingetragen werden.

Diese Entwicklungen zeigen, wie wichtig es ist, auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu bleiben und die Unternehmensstrukturen entsprechend anzupassen. Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist es essentiell, ihren Status genau zu kennen und bei Bedarf rechtzeitig zu handeln, um sich vor erheblichen finanziellen Folgen zu schützen.