Ruhen von Einspruchsverfahren: Verfassungsmäßigkeit der Niedersächsischen Grundsteuer auf dem Prüfstand

Das Niedersächsische Finanzgericht hat kürzlich eine wichtige Mitteilung veröffentlicht, die Auswirkungen auf alle Eigentümer von Grundstücken in Niedersachsen haben könnte. Es geht um die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes und die damit verbundenen Einspruchsverfahren.

Hintergrund

Bereits in unserem Newsletter 3/2024 hatten wir über ein anhängiges Klageverfahren berichtet, in dem die Verfassungsmäßigkeit des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes geprüft wird. Dieses Verfahren wird aktuell vor dem 1. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts unter dem Aktenzeichen 1 K 38/24 geführt.

Aktuelle Entwicklung

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat nun in einer Allgemeinverfügung (Nds. Ministerialblatt Nr. 387 vom 4. September 2024) erklärt, dass es sich bei diesem Verfahren um ein Musterverfahren handelt. Das bedeutet, dass die Entscheidung in diesem Fall wegweisend für alle ähnlichen Fälle sein wird.

Darüber hinaus wurde angeordnet, dass alle bereits anhängigen und zukünftigen Einspruchsverfahren gegen Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge sowie damit verbundene Einsprüche gegen Bescheide über den Grundsteuermessbetrag bis zur endgültigen Entscheidung des 1. Senats ruhen sollen.

Was bedeutet das für Sie als Eigentümer?

Die Ruhensanordnung bedeutet, dass Ihr Einspruchsverfahren vorübergehend stillgelegt wird, bis das Musterverfahren entschieden ist. Das kann einerseits positiv sein, da Sie vorerst keine weiteren Schritte unternehmen müssen.

Wichtig: Um von dieser Ruhensanordnung zu profitieren, ist es weiterhin erforderlich, gegen jeden neuen Bescheid Einspruch einzulegen. Es gibt keine automatische Vorläufigkeit der Festsetzungen durch die Finanzämter. Das bedeutet, dass Sie selbst aktiv werden müssen, um Ihre Rechte in diesem Verfahren zu wahren.

Fazit

Auch wenn die Verfahren aufgrund der angeordneten Ruhensanordnung stillgelegt werden, bleibt es entscheidend, gegen jeden neuen Bescheid Einspruch einzulegen. Andernfalls könnten mögliche Ansprüche verloren gehen.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei Fragen oder Unsicherheiten an uns zu wenden. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte im Zusammenhang mit der Grundsteuer zu wahren.

Quelle: Niedersächsisches Finanzgericht, Newsletter 10/2024

Hinweis: Dieser Blogbeitrag dient lediglich zu Informationszwecken und stellt keine Steuerberatung dar. Bei individuellen Fragen sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.