Sammelanderkonten: Nichtbeanstandungserlass bis Ende 2025 verlängert

BRAK, Mitteilung vom 12.12.2024

Die Diskussion um anwaltliche Sammelanderkonten bleibt ein zentrales Thema für die Anwaltschaft. Eine gesetzliche Ausnahme von der Meldepflicht nach dem Common Reporting Standard (CRS) ist weiterhin nicht beschlossen, doch das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den bestehenden Nichtbeanstandungserlass nun letztmalig bis zum 31.12.2025 verlängert.

Hintergrund: Meldepflicht und Sammelanderkonten

Nach dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) müssen Banken Informationen zu Finanzkonten, darunter auch anwaltliche Sammelanderkonten, an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Dies dient der Umsetzung des Common Reporting Standard zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung.

Die Praxis zeigt jedoch erhebliche Probleme:

  • Banken hatten 2022 massenhaft Sammelanderkonten gekündigt, da die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) deren geldwäscherechtliches Risiko höher eingestuft hatte.
  • Parallel wurde kritisiert, dass die Meldepflicht nach dem CRS die anwaltliche Berufsausübung behindere, da Sammelanderkonten ein zentraler Bestandteil der anwaltlichen Treuhandtätigkeit sind.

Ein Nichtbeanstandungserlass des BMF sollte diese Problematik übergangsweise entschärfen. Ursprünglich bis Juni 2023 befristet, wurde dieser bereits mehrfach verlängert.

Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses

Das BMF hat den Erlass nun bis Ende 2025 ausgeweitet, um Zeit für eine gesetzliche Lösung zu schaffen. Diese Entscheidung folgte intensiven Gesprächen mit der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und anderen Akteuren. Ziel ist es, Sammelanderkonten dauerhaft von der Meldepflicht nach dem FKAustG auszunehmen, ohne dabei die Vorgaben des CRS zu verletzen.

Probleme mit bisherigen Gesetzesvorhaben

Der Versuch, Sammelanderkonten gesetzlich abzusichern, scheiterte bislang. Ein Entwurf zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe enthielt etwa anlasslose Überprüfungen der Konten durch Rechtsanwaltskammern – ein Ansatz, den die BRAK und viele Rechtsanwaltskammern entschieden ablehnten. Die umstrittene Regelung wurde schließlich gestrichen, eine nachhaltige Lösung steht jedoch weiter aus.

Dringender Handlungsbedarf bis 2026

Ab dem Jahr 2026 drohen Banken und Finanzinstituten Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, wenn sie Sammelanderkonten nicht als meldepflichtig behandeln. Dies könnte zu erneuten Kündigungswellen führen und die anwaltliche Berufsausübung erheblich beeinträchtigen.

Das BMF hat signalisiert, zeitnah eine neue gesetzliche Regelung vorzulegen. Dabei soll die Zusammenarbeit mit der Anwaltschaft intensiviert werden. Die BRAK plant, das Thema bei ihren anstehenden Konferenzen und der Hauptversammlung 2025 prioritär zu behandeln.

Ausblick

Die BRAK fordert eine gesetzliche Lösung, die sowohl den europäischen Vorgaben gerecht wird als auch den besonderen Schutz anwaltlicher Sammelanderkonten sicherstellt. Die Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses verschafft zwar Zeit, stellt aber keine langfristige Sicherheit für die Anwaltschaft dar.