Schätzung von Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO: Was Sie wissen müssen

In der deutschen Abgabenordnung (AO) spielt der § 162 eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln. Doch was genau bedeutet das, und in welchen Fällen greift dieser Paragraph? In diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte.

Was besagt § 162 AO?

§ 162 AO regelt die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch die Finanzbehörde. Die Schätzung kommt dann zum Einsatz, wenn die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann. Das kann verschiedene Gründe haben, beispielsweise unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Steuerpflichtigen.

Wann wird geschätzt?

Die Schätzung durch die Finanzbehörde erfolgt in folgenden Fällen:

  1. Unzureichende Angaben: Wenn der Steuerpflichtige keine ausreichenden Aufklärungen zu seinen Angaben geben kann oder eine Auskunft verweigert, kann die Finanzbehörde eine Schätzung vornehmen.
  2. Fehlende oder fehlerhafte Buchführung: Wenn der Steuerpflichtige gesetzlich vorgeschriebene Bücher oder Aufzeichnungen nicht vorlegt oder diese unzureichend sind, greift ebenfalls eine Schätzung.
  3. Anhaltspunkte für Unrichtigkeiten: Bestehen konkrete Hinweise darauf, dass die gemachten Angaben unvollständig oder falsch sind, kann die Behörde die Angaben schätzen.
  4. Verletzung der Mitwirkungspflicht: Wenn der Steuerpflichtige seine Pflichten zur Mitwirkung, insbesondere im internationalen Kontext (z.B. bei Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen im Ausland), nicht erfüllt, wird ebenfalls geschätzt.

Welche Konsequenzen hat die Schätzung?

Die Schätzung kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, da die Finanzbehörde bei der Schätzung zu Lasten des Steuerpflichtigen vorgehen darf. Das bedeutet, dass im Zweifel die höheren Werte angesetzt werden, die sich aus dem Rahmen der möglichen Beträge ergeben.

Darüber hinaus können bei Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten oder verspäteter Vorlage von Unterlagen zusätzliche Zuschläge verhängt werden. Diese können je nach Schwere des Verstoßes und Dauer der Fristüberschreitung erheblich sein und im Extremfall bis zu 1.000.000 Euro betragen.

Wie können Sie eine Schätzung vermeiden?

Um eine Schätzung durch die Finanzbehörde zu vermeiden, sollten Sie:

  • Sorgfältig Buch führen: Achten Sie darauf, dass alle Ihre Aufzeichnungen vollständig und korrekt sind.
  • Fristen einhalten: Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen und Informationen fristgerecht ein.
  • Mitwirkungspflichten erfüllen: Insbesondere bei internationalen Geschäftsvorfällen sollten Sie alle relevanten Informationen bereitstellen und eng mit der Finanzbehörde zusammenarbeiten.

Fazit

Die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO ist ein Instrument der Finanzbehörde, das zum Einsatz kommt, wenn die Ermittlung der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen nicht möglich ist. Als Steuerpflichtiger sollten Sie darauf achten, Ihre Pflichten genau zu erfüllen, um unnötige Schätzungen und die damit verbundenen finanziellen Risiken zu vermeiden.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Unterlagen den Anforderungen entsprechen, kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.