Schenkungssteuer 2025: Wie Sie mit cleverer Planung Vermögen steuerfrei übertragen

Vermögen zu Lebzeiten weitergeben und Steuern sparen? Mit der richtigen Strategie und den aktuellen Freibeträgen für 2025 lässt sich die Schenkungssteuer deutlich reduzieren – oder ganz vermeiden. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie Immobilien, Geld oder Wertpapiere optimal verschenken, welche Freibeträge gelten und welche Gestaltungsmöglichkeiten besonders vorteilhaft sind.


🔍 Was ist die Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer fällt an, wenn Vermögen unentgeltlich – also ohne Gegenleistung – auf eine andere Person übertragen wird. Sie ist gesetzlich geregelt im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) und betrifft unter anderem Geld, Immobilien, Wertpapiere oder auch Sachwerte wie Schmuck oder Kunst.


✅ Das Wichtigste zur Schenkungssteuer in Kürze

  • Freibeträge nutzen: Ehepartner (500.000 €), Kinder (400.000 €), Enkel (200.000 €), alle 10 Jahre erneut nutzbar.
  • Gestaffelte Schenkung: Große Vermögen lassen sich in mehreren Etappen steuerfrei übertragen.
  • Nießbrauch & Wohnrecht: Reduziert den steuerlichen Wert bei Immobilienübertragungen.
  • Kettenschenkung: Nutzung mehrerer Freibeträge durch geschickte Zwischenschritte in der Familie.
  • Planung zahlt sich aus: Frühzeitige Nachlassplanung spart oft fünf- oder sechsstellige Beträge an Steuern.

📊 Freibeträge bei der Schenkungssteuer (Stand 2025)

VerwandtschaftsverhältnisFreibetrag alle 10 Jahre
Ehepartner / eingetragene Partner500.000 €
Kinder, Stief- oder Adoptivkinder400.000 €
Enkel (wenn Eltern noch leben)200.000 €
Eltern/Großeltern (bei Schenkung)20.000 €
Geschwister, Freunde, Lebensgefährten20.000 €

Tipp: Diese Freibeträge gelten je Schenker und Empfänger. So können Eltern z. B. gemeinsam 800.000 € an ein Kind übertragen – steuerfrei.


📆 10-Jahres-Regel: Schenkungsfreibeträge mehrfach nutzen

Ein großer Vorteil der Schenkungssteuer gegenüber der Erbschaftssteuer ist die wiederholbare Nutzung der Freibeträge alle 10 Jahre. Beispiel: Ein Vater schenkt seinem Sohn im Abstand von zehn Jahren jeweils 400.000 €. Über 30 Jahre hinweg kann er so 1,2 Mio. € steuerfrei übertragen – und das nur von einem Elternteil.


💡 Steuerlich clevere Gestaltungen

1. Kettenschenkung

Beispiel: Vater → Mutter → Sohn
Der Vater überträgt 250.000 € an die Mutter (Freibetrag: 500.000 €), diese überträgt es steuerfrei an den Sohn (Freibetrag: 400.000 €).
Ergebnis: 650.000 € geschenkt – 0 € Schenkungssteuer.

⚠️ Wichtig: Es darf keine Verpflichtung zur Weiterschenkung bestehen – sonst unterstellt das Finanzamt Gestaltungsmissbrauch.


2. Nießbrauch & Wohnrecht

Bei Immobilienübertragungen lohnt sich der Nießbrauchvorbehalt. Der Schenkende überträgt das Eigentum, behält aber das Recht zur Nutzung oder Mietvereinnahmung. Dadurch sinkt der steuerliche Wert der Schenkung erheblich – und damit die Steuerlast.


3. Vermögensaufteilung innerhalb der Familie

Nutzen Sie alle Freibeträge im Familienkreis: Eltern, Kinder, Enkel, ggf. Schwiegerkinder – je nach Verwandtschaftsverhältnis können so Millionenbeträge steuerfrei übertragen werden.


📈 Schenkungssteuersätze 2025 nach Steuerklasse

Schenkung über FreibetragSteuerklasse I (Kinder, Ehegatten)Steuerklasse II (Geschwister)Steuerklasse III (Freunde)
bis 75.000 €7 %15 %30 %
bis 300.000 €11 %20 %30 %
bis 600.000 €15 %25 %30 %
bis 6 Mio. €19 %30 %30 %
bis 13 Mio. €23 %35 %50 %
bis 26 Mio. €27 %40 %50 %
über 26 Mio. €30 %43 %50 %

🧾 Was gilt als Schenkung?

  • Geldübertragungen
  • Immobilien & Grundstücke
  • Aktien, ETFs & Depots
  • Sachwerte (z. B. Kunst, Fahrzeuge)
  • Verzicht auf Rückzahlung von Schulden
  • Unter dem Marktwert übertragene Immobilien

📚 Fazit: Früh planen, clever schenken

Mit kluger Strategie und rechtzeitiger Planung lassen sich hohe Vermögenswerte steuerfrei übertragen. Die Schenkungssteuer bietet durch die 10-Jahres-Regelung deutlich mehr Spielraum als die Erbschaftssteuer. Wer rechtzeitig aktiv wird und Freibeträge gezielt nutzt, kann die Steuerlast für Kinder und Angehörige auf ein Minimum senken.


🎯 Ihre nächsten Schritte:

  • ✅ Vermögensübersicht erstellen
  • ✅ Schenkungsstrategie mit Steuerberater besprechen
  • ✅ Freibeträge im 10-Jahres-Takt einplanen
  • ✅ Testament, Vorsorgevollmacht und Nießbrauch prüfen
  • ✅ Bei Immobilien: Wertgutachten, Nießbrauch oder Wohnrecht berücksichtigen

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