Vermögen zu Lebzeiten weitergeben und Steuern sparen? Mit der richtigen Strategie und den aktuellen Freibeträgen für 2025 lässt sich die Schenkungssteuer deutlich reduzieren – oder ganz vermeiden. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie Immobilien, Geld oder Wertpapiere optimal verschenken, welche Freibeträge gelten und welche Gestaltungsmöglichkeiten besonders vorteilhaft sind.
🔍 Was ist die Schenkungssteuer?
Die Schenkungssteuer fällt an, wenn Vermögen unentgeltlich – also ohne Gegenleistung – auf eine andere Person übertragen wird. Sie ist gesetzlich geregelt im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) und betrifft unter anderem Geld, Immobilien, Wertpapiere oder auch Sachwerte wie Schmuck oder Kunst.
✅ Das Wichtigste zur Schenkungssteuer in Kürze
- Freibeträge nutzen: Ehepartner (500.000 €), Kinder (400.000 €), Enkel (200.000 €), alle 10 Jahre erneut nutzbar.
- Gestaffelte Schenkung: Große Vermögen lassen sich in mehreren Etappen steuerfrei übertragen.
- Nießbrauch & Wohnrecht: Reduziert den steuerlichen Wert bei Immobilienübertragungen.
- Kettenschenkung: Nutzung mehrerer Freibeträge durch geschickte Zwischenschritte in der Familie.
- Planung zahlt sich aus: Frühzeitige Nachlassplanung spart oft fünf- oder sechsstellige Beträge an Steuern.
📊 Freibeträge bei der Schenkungssteuer (Stand 2025)
Verwandtschaftsverhältnis | Freibetrag alle 10 Jahre |
---|---|
Ehepartner / eingetragene Partner | 500.000 € |
Kinder, Stief- oder Adoptivkinder | 400.000 € |
Enkel (wenn Eltern noch leben) | 200.000 € |
Eltern/Großeltern (bei Schenkung) | 20.000 € |
Geschwister, Freunde, Lebensgefährten | 20.000 € |
Tipp: Diese Freibeträge gelten je Schenker und Empfänger. So können Eltern z. B. gemeinsam 800.000 € an ein Kind übertragen – steuerfrei.
📆 10-Jahres-Regel: Schenkungsfreibeträge mehrfach nutzen
Ein großer Vorteil der Schenkungssteuer gegenüber der Erbschaftssteuer ist die wiederholbare Nutzung der Freibeträge alle 10 Jahre. Beispiel: Ein Vater schenkt seinem Sohn im Abstand von zehn Jahren jeweils 400.000 €. Über 30 Jahre hinweg kann er so 1,2 Mio. € steuerfrei übertragen – und das nur von einem Elternteil.
💡 Steuerlich clevere Gestaltungen
1. Kettenschenkung
Beispiel: Vater → Mutter → Sohn
Der Vater überträgt 250.000 € an die Mutter (Freibetrag: 500.000 €), diese überträgt es steuerfrei an den Sohn (Freibetrag: 400.000 €).
Ergebnis: 650.000 € geschenkt – 0 € Schenkungssteuer.
⚠️ Wichtig: Es darf keine Verpflichtung zur Weiterschenkung bestehen – sonst unterstellt das Finanzamt Gestaltungsmissbrauch.
2. Nießbrauch & Wohnrecht
Bei Immobilienübertragungen lohnt sich der Nießbrauchvorbehalt. Der Schenkende überträgt das Eigentum, behält aber das Recht zur Nutzung oder Mietvereinnahmung. Dadurch sinkt der steuerliche Wert der Schenkung erheblich – und damit die Steuerlast.
3. Vermögensaufteilung innerhalb der Familie
Nutzen Sie alle Freibeträge im Familienkreis: Eltern, Kinder, Enkel, ggf. Schwiegerkinder – je nach Verwandtschaftsverhältnis können so Millionenbeträge steuerfrei übertragen werden.
📈 Schenkungssteuersätze 2025 nach Steuerklasse
Schenkung über Freibetrag | Steuerklasse I (Kinder, Ehegatten) | Steuerklasse II (Geschwister) | Steuerklasse III (Freunde) |
---|---|---|---|
bis 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
bis 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
bis 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
bis 6 Mio. € | 19 % | 30 % | 30 % |
bis 13 Mio. € | 23 % | 35 % | 50 % |
bis 26 Mio. € | 27 % | 40 % | 50 % |
über 26 Mio. € | 30 % | 43 % | 50 % |
🧾 Was gilt als Schenkung?
- Geldübertragungen
- Immobilien & Grundstücke
- Aktien, ETFs & Depots
- Sachwerte (z. B. Kunst, Fahrzeuge)
- Verzicht auf Rückzahlung von Schulden
- Unter dem Marktwert übertragene Immobilien
📚 Fazit: Früh planen, clever schenken
Mit kluger Strategie und rechtzeitiger Planung lassen sich hohe Vermögenswerte steuerfrei übertragen. Die Schenkungssteuer bietet durch die 10-Jahres-Regelung deutlich mehr Spielraum als die Erbschaftssteuer. Wer rechtzeitig aktiv wird und Freibeträge gezielt nutzt, kann die Steuerlast für Kinder und Angehörige auf ein Minimum senken.
🎯 Ihre nächsten Schritte:
- ✅ Vermögensübersicht erstellen
- ✅ Schenkungsstrategie mit Steuerberater besprechen
- ✅ Freibeträge im 10-Jahres-Takt einplanen
- ✅ Testament, Vorsorgevollmacht und Nießbrauch prüfen
- ✅ Bei Immobilien: Wertgutachten, Nießbrauch oder Wohnrecht berücksichtigen
Jetzt handeln & Steuern sparen – wir beraten Sie gerne!