Schriftstellerische Tätigkeit: Liebhaberei oder Gewinnerzielungsabsicht?

Schriftstellerische Tätigkeit: Liebhaberei oder Gewinnerzielungsabsicht?

Wer eine schriftstellerische Tätigkeit ausübt und sein Buch über einen sog. Selbstkostenverlag veröffentlicht, kann die entsprechenden Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend machen.

Hintergrund

Der Kläger verfasste ein Buch über das Wandern. In diesem waren persönliche Berichte über verschiedene Wanderrouten enthalten, ergänzt um eine CD sowie Karten und Höhenprofile. Ein Selbstkostenverlag bot ihm die Veröffentlichung des Buchs an. Dafür musste der Kläger einen Autorenzuschuss in 5-stelliger Höhe bezahlen. In einem Gewinnerzielungsplan schätzte der Verlag die verkauften Exemplare auf 10.000 Stück innerhalb von 10 Jahren und rechnete mit einem Erreichen der Gewinnzone für den Hobbyautor ab 6.000 verkauften Exemplaren. Von dem Buch wurden jedoch nur knapp 600 Exemplare verkauft. Weitere 150 Exemplare erwarb der Autor selbst, um das Buch zu vermarkten und an Hotels und Pensionen zu schicken.

Den Autorenzuschuss, die Kosten für den Eigenerwerb der Bücher sowie Porto und Umschläge für die Werbeexemplare machte der Kläger in seiner Steuererklärung geltend. Das Finanzamt erkannte jedoch den dadurch entstandenen Verlust aus selbstständiger schriftstellerischer Tätigkeit nicht an, da keine Gewinnerzielungsabsicht vorlag.

Entscheidung

Das Finanzgericht gab dagegen dem Kläger Recht und erkannte die geltend gemachten Kosten als Betriebsausgaben an. Das Gericht hatte zwar erhebliche Zweifel daran, dass die Totalgewinnprognose des Klägers positiv ist. Es besteht aber kein Zweifel daran, dass der Kläger bei seiner schriftstellerischen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt hatte. Die Zahl der verkauften Exemplare zeigte, dass für das Buch Nachfrage vorhanden war. Darüber hinaus war der Kläger mit 80 % an den Erlösen aus der Verwertung von Nebenrechten beteiligt. Daraus können sich weitere Erlösen ergeben. Weiterhin hatte sich der Kläger intensiv und aktiv darum gekümmert, den Absatz des Buches zu steigern.