Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen, hat die Europäische Kommission am 03.06.2020 die Richtlinie über biologische Arbeitsstoffe aktualisiert. Dazu wurde das Coronavirus SARS-CoV-2 in die Liste der biologischen Arbeitsstoffe aufgenommen. Die Liste dient der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und bietet allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusätzlichen Schutz - insbesondere denjenigen, die in Krankenhäusern, Industrie und Labors direkt mit dem Virus arbeiten.
Nicolas Schmit, Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, sagte: „Seit dem Ausbruch des Coronavirus sind wir alle um Gesundheit und Sicherheit auch am Arbeitsplatz besorgt. Die heutige Aktualisierung ergänzt die bereits bestehenden strengen Maßnahmen und verbessert den Schutz für alle Arbeitnehmer, insbesondere für diejenigen, die in Krankenhäusern, Industrie und Labors direkt mit dem Virus arbeiten und für diejenigen, die wesentliche Arbeiten an Tests und der Entwicklung von Impfstoffen durchführen. Ich zähle auf die Unterstützung des Europäischen Parlaments und des Rates für einen raschen und erfolgreichen Abschluss dieses Prozesses, damit die Arbeitnehmer so bald wie möglich von dem verbesserten Schutz profitieren können.“
Die Kommission hat zügig an der Aktualisierung der Richtlinie gearbeitet, die andere bereits veröffentlichte Leitlinien ergänzt, wie z. B. die EU-Leitlinien für eine sichere Rückkehr an den Arbeitsplatz. Bei der Aktualisierung stützte sich die Kommission auf den wissenschaftlichen Rat von Experten aus allen EU-Mitgliedstaaten sowie auf einen umfassenden Konsultationsprozess mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Interessengruppen und Interessengruppen. Die neue Richtlinie wird von den Mitgliedstaaten fünf Monate nach ihrem Inkrafttreten umgesetzt.
Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 03.06.2020