Schutzschild der Bundesregierung für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen startet Schritt für Schritt

Das Kriegsgeschehen in der Ukraine hat spürbare Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Stark gestiegene Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar. Auch die Sanktionen wirken sich auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen in Deutschland aus. Für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen hatten Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner bereits am 8. April ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt. Die ersten beiden Programme sind nun startklar:

  1. Die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen sind bereits gestartet. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Hier können Anträge seit dem 29. April 2022 gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Hierzu befindet sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Gesprächen mit der EU-Kommission.
  2. Das KfW-Kreditprogramm, sog. KfW-Sonderprogramm UBR 2022, um kurzfristig die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen zu sichern, startet in Kürze. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme angeboten. Dieses Programm startet voraussichtlich am 9. Mai 2022. Auch hier befindet sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Beihilfengesprächen mit der EU-Kommission.

„Mit den notwendigen Sanktionen treffen wir das Regime von Wladimir Putin. Aber auch Unternehmen in Deutschland leiden unter den Folgewirkungen des russischen Angriffskriegs. Zur Abfederung benötigen sie kurzfristig Liquidität. Deshalb wollen wir diesen Firmen mit einem KfW-Sonderprogramm und erweiterten Bürgschaftsprogrammen beistehen. Wir unterstützen die betroffenen Unternehmen zielgenau. Gleichzeitig gehen wir verantwortungsbewusst mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler um. Die Hilfen werden befristet sein. Als Stoßdämpfer sollen sie Strukturbrüche verhindern, ohne Marktkräfte aufzulösen.“

Bundesfinanzminister Christian Lindner

„Nach zwei Jahren Corona-Pandemie kommt durch den Krieg Russlands eine neue Belastung hinzu, die die Konjunktur und die Wirtschaft trifft. Der Krieg gegen die Ukraine und seine wirtschaftlichen Auswirkungen erinnern uns daran, dass wir verwundbar sind. Die Stärke von liberalen Demokratien macht aber aus, dass wir um Ausgleich ringen und so zu Lösungen kommen, die uns gemeinsam voranbringen. Wir zeigen Woche für Woche, dass gerade Demokratien im Angesicht von Krieg und Krisen leistungs- und handlungsfähig sind und sich sehr schnell auf diese neue Lage mit einer Reihe von Maßnahmen eingestellt und gegengehalten haben. Auf diesem Weg werden wir entschlossen weiter gehen und uns Schritt für Schritt aus der Klammer russischer Importe lösen. Zugleich tut die Bundesregierung alles, um die Substanz unserer Wirtschaft auch in schwerer Zeit zu erhalten mit einem zielgerichteten Schutzschild für unsere Unternehmen, welches wir jetzt zügig umsetzen.“

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck

„Die KfW hat in ihrer über 70jährigen Geschichte immer wieder geholfen, besondere Herausforderungen zu meistern. Neben der Corona-Pandemie sind jetzt auch die Folgen des entsetzlichen Krieges in der Ukraine in unserer gesamten Gesellschaft immer mehr zu spüren. Wir unterstützen bereits Kommunen mit einem Hilfsprogramm aus KfW-Mitteln bei der Unterbringung von Geflüchteten. Gemeinsam mit dem Bund stehen wir nun auch den Unternehmen in Deutschland zur Seite, die unter den Folgen des Krieges leiden.“

Vorstandsvorsitzender der KfW, Stefan Wintels 

Nähere Informationen zu den Programmen:

1. Wesentliche Eckpunkte des KfW-Sonderprogramms UBR:

KfW-Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten

  • eine für Kredite im Standardverfahren über Hausbanken bis zu einem Kreditbetrag von 100 Mio. Euro,
  • eine für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen.

Wer wird gefördert?
Kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung

Was wird gefördert?
Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die KfW gewährt den Hausbanken eine

  • 80 %-ige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis max. 500 Mio. Euro Jahresumsatz) und
  • 70 %-ige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen.

Hierdurch wird die Kreditvergabebereitschaft der Banken erhöht.

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?
Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren durch

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).

Welche Konditionen gelten?
Kredite mit folgenden Eigenschaften:

  • max. 6 Jahre Laufzeit
  • bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
  • 6 Jahre Zinsbindung

Vergünstigter Zinssatz im Standardverfahren in Abhängigkeit von der Bonität des Unternehmens, der Besicherung des Kredits und der Refinanzierungsbedingungen am Kapitalmarkt. Der tagesaktuelle Zinssatz ist der KfW-Seite zu entnehmen.

Im Rahmen der Konsortialfinanzierungsvariante individuelle Kreditstrukturen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren. Die KfW übernimmt die Konditionen des Finanzierungspartners.

Programmbefristung
Das KfW-Kreditprogramm ist gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet.

2. Wesentliche Eckpunkte zum Großbürgschaftsprogrammen

Wer wird gefördert?
Unternehmen ab 20 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen

Was kann verbürgt werden?
Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 80 %, in besonders betroffenen Einzelfällen bis zu 90 %.

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?
Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren, bspw. durch

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3 % vom Jahresumsatz 2021).

Programmbefristung:
Das erweiterte Großbürgschaftsprogramm ist gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet.

Quelle: BMF, Pressemitteilung vom 03.05.2022