Senkung der Rentenbeiträge beschlossen

Der Bundesrat hat der Senkung der Rentenbeiträge zum 1. Januar 2015 zugestimmt. In einer begleitenden Entschließung kritisiert er jedoch zugleich die gesetzlichen Vorgaben, die zur zwingenden Anpassung des Beitragssatzes geführt haben.

Aus seiner Sicht sollten die Regularien so beschaffen sein, dass absehbare Beitragssatzschwankungen verhindert oder zumindest gedämpft werden. Zudem forderte der Bundesrat die Bundesregierung zur Prüfung der Frage auf, ob durch eine vorausschauende Beitragssatzgestaltung Spielräume möglich sind, die das Rentenniveau zumindest auf dem derzeitigen Stand stabilisieren.

Die Verordnung der Bundesregierung senkt den Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2015 von 18,9 auf 18,7 Prozent. In der knappschaftlichen Rentenversicherung sinkt der Beitragssatz von derzeit 25,1 auf 24,8 Prozent. Insgesamt ergeben sich hierdurch Entlastungen in Höhe von rund 2,6 Milliarden Euro.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 19.12.2014