Sicherstellung der Rentenbesteuerung

Deutschland strebt bei Abkommensverhandlungen mit anderen Ländern regelmäßig die Absicherung der deutschen nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften an. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22409) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21974), die sich nach der Abwerbung von steuerpflichtigen Rentnern durch andere Staaten erkundigt und darauf hingewiesen hatte, dass nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2018 fast 1,8 Millionen Renten ins Ausland überwiesen worden seien. Wie ist in der Antwort heißt, müssten in der konkreten Verhandlungssituation mit einem anderen Staat regelmäßig Abwägungen mit anderen deutschen Verhandlungszielen getroffen werden, die je nach Art und Umfang der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zu unterschiedlichen Prioritäten führen würden. Dann sei auch zu berücksichtigen, dass das OECD-Musterabkommen für Ruhegehälter eine Besteuerung ausschließlich im Ansässigkeitsstaat des Empfängers empfiehlt. Dies werde damit begründet, dass der Ansässigkeitsstaat den mit der alternden Bevölkerung verbundenen Infrastruktur- und Versorgungsaufwand zu tragen habe.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.10.2020