BMF veröffentlicht aktualisierte Hinweise zur Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen – mit erweiterten Kostenobergrenzen und längerer Geltung
Mit Schreiben vom 21.05.2025 (Az. IV C 3 – S 2197/00009/011/024) hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Anwendung der Sonderabschreibung nach § 7b EStG erneut konkretisiert. Das aktuelle Schreiben ersetzt die bisherigen BMF-Schreiben aus 2020, 2021 und 2024 und berücksichtigt die Änderungen durch das Wachstumschancengesetz 2024.
🏘️ Worum geht es bei § 7b EStG?
Zur Förderung des Mietwohnungsneubaus können private und gewerbliche Investoren zusätzlich zur normalen Abschreibung eine Sonderabschreibung in Höhe von bis zu 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch nehmen – verteilt auf vier Jahre (jeweils 5 %).
Voraussetzung ist u. a., dass:
- es sich um neu geschaffenen oder angeschafften Wohnraum handelt,
- dieser mindestens zehn Jahre vermietet wird,
- bestimmte Baukostenobergrenzen nicht überschritten werden.
📅 Was ist neu? – Aktuelle Änderungen durch das BMF-Schreiben 2025
Das aktuelle Anwendungsschreiben trägt den gesetzlichen Änderungen der letzten Jahre Rechnung und bringt folgende wesentliche Punkte auf den neuesten Stand:
🔹 1. Verlängerter Anwendungszeitraum
- Die Sonderabschreibung gilt nun für Bau- und Anschaffungsmaßnahmen bis einschließlich 2029.
🔹 2. Angepasste Baukostenobergrenzen
- Aufgrund der Baukostenentwicklung wurden die Bemessungsgrundlage und die förderfähigen Kosten angehoben.
- Neu: Eine erhöhte Baukostenobergrenze, um trotz gestiegener Material- und Baupreise von der Förderung profitieren zu können.
🔹 3. Erweiterte Anwendungsfälle
- Auch für Maßnahmen, die erst nach einem vorherigen Auslandsaufenthalt oder im Rahmen von Beteiligungsmodellen erfolgen, kann die Sonderabschreibung gelten – sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
🔹 4. Ersetzungswirkung früherer Schreiben
- Das neue Schreiben ersetzt sämtliche bisherige BMF-Schreiben zu § 7b EStG:
- Schreiben vom 7. Juli 2020
- Schreiben vom 21. September 2021
- Schreiben vom 29. Mai 2024
🧾 Praxishinweis: Sorgfältige Prüfung vor Investitionsentscheidung erforderlich
Wer die Sonderabschreibung nach § 7b EStG nutzen möchte, sollte vor Investitionsbeginn prüfen lassen:
- Wird die Baukostenobergrenze eingehalten?
- Erfüllt das Objekt alle Voraussetzungen für Mietnutzung, Selbstständigkeit und Neuherstellung?
- Wird die zehnjährige Vermietungspflicht realistisch eingehalten?
- Liegt keine Nachfolgeförderung für ein Altobjekt oder eine Umnutzung vor, die ausgeschlossen ist?
✅ Fazit: Attraktive Steuerförderung für Wohnbau – jetzt mit mehr Planungssicherheit
Mit dem neuen Anwendungsschreiben schafft das BMF Rechtssicherheit für Investoren und Berater. Die Anpassungen an gestiegene Baukosten und die verlängerte Anwendbarkeit machen die Sonderabschreibung nach § 7b EStG erneut zu einem interessanten Instrument zur steueroptimierten Immobilieninvestition.
Sie planen den Bau oder Erwerb einer Mietwohnung?
Wir prüfen für Sie, ob die Voraussetzungen für die Sonderabschreibung erfüllt sind – und begleiten Sie steuerlich und planerisch.
Quelle: BMF-Schreiben vom 21.05.2025 – IV C 3 – S 2197/00009/011/024
Volltext: www.bundesfinanzministerium.de (Suchbegriff: „Sonderabschreibung § 7b EStG“)