Hintergrund
Seit vielen Jahren wird darüber gestritten, ob Alleinerziehende im Steuerrecht verfassungsrechtlich benachteiligt sind, da sie – anders als verheiratete Paare – nicht vom Splittingtarif profitieren. Der Bundesfinanzhof (BFH) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) haben jedoch bereits mehrfach entschieden, dass hierin keine Verfassungswidrigkeit liegt.
Mit Urteil vom 23.01.2025 (Az. III R 33/24) hat der BFH diese Rechtsprechung nun erneut bestätigt:
👉 Alleinerziehende haben keinen Anspruch auf Besteuerung nach dem Splittingtarif.
Folgen für Einspruchsverfahren
Die Finanzämter reagieren unmittelbar:
- Die Rechtsbehelfsstellen wurden angewiesen, bislang ruhende Einspruchsverfahren wieder aufzunehmen.
- Betroffene erhalten in der Regel zunächst eine Aufforderung zur Rücknahme des Einspruchs.
- Erfolgt keine Rücknahme, wird voraussichtlich zeitnah eine automatisierte Einspruchsentscheidung ergehen – mit Hinweis auf das aktuelle BFH-Urteil.
Praxistipp
Da derzeit kein weiteres Verfahren zu dieser Thematik beim BFH oder BVerfG anhängig ist und die Rechtsprechung seit Jahren gefestigt ist, bestehen für Alleinerziehende keine realistischen Erfolgsaussichten.
👉 Daher spricht steuerlich nichts dagegen, den Einspruch zurückzunehmen, um unnötige Verwaltungsakte zu vermeiden.
📌 Fundstelle: BFH-Urteil vom 23.01.2025 – III R 33/24