Staatliche Beihilfen: EU-Kommission beschließt Entlastung für die Unternehmen, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind

Die Europäische Kommission hat am 23.03.2022 einen Befristeten Krisenrahmen angenommen. Dadurch können die Mitgliedstaaten den in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum nutzen, um die Wirtschaft infolge der russischen Invasion in die Ukraine zu stützen. „Die von der EU und ihren internationalen Partnern verhängten Sanktionen haben große Auswirkungen auf die russische Wirtschaft“, erklärte Margrethe Vestager, die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission. „Aber sie belasten auch die EU-Wirtschaft und werden dies auch in den kommenden Monaten tun. Wir müssen die wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Krieges abmildern und stark betroffene Unternehmen und Branchen unterstützen.“

Gleichzeitig stellte Vestager klar: „Die Europäische Union steht in dieser kritischen Situation an der Seite der Ukraine und des ukrainischen Volkes. Wir müssen dieser grausamen Invasion entgegentreten, denn es geht um unsere Freiheit.“ Um die Wirtschaft der EU zu unterstützen, setzt die Kommission auf den Befristeten Krisenrahmen. Er ergänzt das bestehende Instrumentarium für staatliche Beihilfen um viele weitere Möglichkeiten. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Entschädigung von Unternehmen für unmittelbar durch außergewöhnliche Umstände erlittene Schäden.

„Der neue Rahmen ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Unternehmen, die von der derzeitigen Krise oder den deshalb verhängten Sanktionen und Gegensanktionen betroffen sind, begrenzte Beihilfen zu gewähren, dafür zu sorgen, dass den Unternehmen weiterhin ausreichende Liquidität zur Verfügung steht und Unternehmen für die Mehrkosten zu entschädigen, die ihnen aufgrund außergewöhnlich hoher Gas- und Strompreise entstehen“, so Vestager.

In Anspruch nehmen können diese Maßnahmen auch Unternehmen in Schwierigkeiten, die aufgrund der derzeitigen Umstände und nach der COVID-19-Pandemie einen akuten Liquiditätsbedarf verzeichnen. Ausgenommen sind dagegen von Russland kontrollierte Unternehmen, die mit Sanktionen belegt wurden. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu wahren, enthält der neue Befristete Krisenrahmen eine Reihe von Schutzklauseln. Die Mitgliedstaaten sind zudem aufgefordert, Nachhaltigkeitskriterien für die Gewährung von Beihilfen für die Energiemehrkosten infolge der hohen Gas- und Strompreise aufzunehmen.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 23.03.2023