Stärkung der betrieblichen Altersversorgung – Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

BMF/BMAS, Pressemitteilung vom 03.09.2025

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG II) beschlossen. Ziel ist es, die betriebliche Altersversorgung (bAV) als zweite Säule der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente zu festigen und stärker zu verbreiten – insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie bei Beschäftigten mit geringem Einkommen.

Zentrale Aussagen der Minister

„Wir wollen die betriebliche Altersversorgung stärken. Das gilt vor allem für kleine und mittlere Unternehmen und für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen. […] Unser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, damit mehr Beschäftigte Betriebsrenten erhalten können und so mehr Sicherheit und eine gute Vorsorge fürs Alter haben.“
Lars Klingbeil, Bundesfinanzminister und Vizekanzler

„Betriebsrenten sind effizient und sicher, besonders wenn sie auf kollektiver Grundlage von den Sozialpartnern organisiert werden. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz sollen künftig besonders Beschäftigte mit geringen Einkommen und in kleinen und mittleren Unternehmen profitieren.“
Bärbel Bas, Bundesarbeitsministerin

Hintergrund: Erste Reform 2018

Bereits mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 wurden steuerliche Anreize für Geringverdiener geschaffen und das Sozialpartnermodell als neue tarifliche Form der Betriebsrente eingeführt. Diese Ansätze sollen nun weiterentwickelt und ausgebaut werden.

Kernpunkte des neuen Gesetzesentwurfs

  • Erweiterung der Sozialpartnermodelle:
    Beschäftigte im Zuständigkeitsbereich einer Gewerkschaft sollen künftig leichter Zugang zu bestehenden Modellen erhalten, wenn die Sozialpartner zustimmen. Ziel ist es, die bAV insbesondere in KMU stärker zu verbreiten.
  • Bessere Förderung für Geringverdiener:
    • Anhebung der Einkommensgrenze für den sogenannten bAV-Förderbetrag
    • Regelmäßige Anpassung dieser Grenze
    • Erhöhung des jährlichen Förderhöchstbetrags
  • Stärkung der Renditechancen:
    Regulatorische Anpassungen bei der Kapitalanlage sollen höhere Erträge ermöglichen, ohne die Sicherheit der Betriebsrenten zu gefährden.
  • Weitere sozialrechtliche Änderungen:
    Unter anderem wird – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – die Möglichkeit von Online-Wahlen bei den Sozialversicherungswahlen verstetigt und erweitert.

Praktische Bedeutung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Für Arbeitgeber (insbesondere KMU):
    Der Zugang zu bestehenden Sozialpartnermodellen wird erleichtert, wodurch Unternehmen ohne großen Verwaltungsaufwand eine bAV-Lösung anbieten können. Zudem verbessern die Förderanpassungen die Attraktivität, Beschäftigte mit geringen Einkommen einzubeziehen.
  • Für Arbeitnehmer:
    Geringverdiener profitieren von höheren staatlichen Zuschüssen und einem erleichterten Zugang zu betrieblichen Vorsorgemodellen. Damit steigt die Chance, dass die bAV künftig ein fester Bestandteil der Altersvorsorge auch in einkommensschwächeren Gruppen wird.
  • Für die Altersvorsorge insgesamt:
    Durch regulatorische Erleichterungen und höhere Renditechancen kann die bAV langfristig zu einer stärkeren Ergänzung der gesetzlichen Rente werden.

Fazit

Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz setzt die Bundesregierung ein klares Signal: Die betriebliche Altersversorgung soll breiter verfügbar, einfacher handhabbar und attraktiver für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber werden. Damit könnte die bAV künftig deutlich an Bedeutung gewinnen – gerade auch für Beschäftigte in kleinen Betrieben und mit niedrigem Einkommen.


Quelle: Bundesministerium der Finanzen / Bundesministerium für Arbeit und Soziales