Stärkung des Binnenmarkts durch Beseitigung von Steuerhemmnissen bei grenzüberschreitender Tätigkeit

Am 10.04.2014 startet die Kommission zwei öffentliche Konsultationen und richtet eine Sachverständigengruppe ein, um Ideen zu sammeln, wie sich Steuerhemmnisse beseitigen lassen, die die grenzüberschreitende Tätigkeit von Personen im Binnenmarkt erschweren. Gleichzeitig hat die Kommission neue Internetseiten mit nützlichen Steuertipps für grenzübergreifend tätige Personen ins Netz gestellt.

Hierzu erklärte Algirdas Semeta, EU-Kommissar für Steuern: „Die Stärke der Europäischen Union liegt darin, dass sich Personen im Binnenmarkt frei bewegen können, um zu arbeiten, zu studieren oder ihren Ruhestand zu verbringen. Es ist wichtig, dass alle die Steuervorschriften einhalten, dies muss aber einfacher werden. Besonders berücksichtigt werden müssen dabei grenzübergreifende Situationen, in denen Doppelbesteuerung beseitigt werden muss.“

Die Statistik zeigt, dass viele EU-Bürgerinnen und Bürger in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten, sich im Ruhestand niederlassen oder investieren. So leben z. B. etwa 14,1 Mio. EU-Bürgerinnen und -Bürger (bzw. 2,8 % der gesamten Bevölkerung der EU) in einem anderen EU-Mitgliedstaat, und beinahe 30 % der EU-Bürger kaufen über das Internet oder in anderer Form bei Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten ein. Dies kann bedeuten, dass Steuerpflichtige in mehreren Mitgliedstaaten bei der Steuererklärung komplizierte Vorschriften beachten müssen bzw. doppelt besteuert werden.

In der am 10.04.2014 eingerichteten Sachverständigengruppe werden Interessenträger zusammenkommen, um sich insbesondere mit Fragen der direkten Steuern zu befassen, die die grenzübergreifende Tätigkeit von Personen im Binnenmarkt erschweren können. Dabei werden vor allem die Einkommen- und die Erbschaftsteuern im Mittelpunkt stehen. Sofern notwendig, wird sich die Gruppe aber auch mit anderen Steuerarten beschäftigen, die sich auf die Mobilität von Personen auswirken, so etwa den Kfz-Steuern oder den Steuern im elektronischen Geschäftsverkehr.

Eine der öffentlichen Konsultationen befasst sich mit den Steuerproblemen von Bürgerinnen und Bürgern, die in einem anderen Mitgliedstaat tätig sind. Behandelt werden u. a. Fragen zu Problemen, die auftreten, wenn Personen in anderen Mitgliedstaaten arbeiten oder investieren, sowie Fragen zu Maßnahmen, die in bestimmten Mitgliedstaaten bereits in Kraft sind, um die Einhaltung von Steuervorschriften zu vereinfachen.

Die andere Konsultation befasst sich mit Problemen im Zusammenhang mit Erbschaftsteuern. Sie ist eine Folgemaßnahme zur diesbezüglichen Empfehlung der Kommission an die Mitgliedstaaten (IP/11/1551).

Diese drei Initiativen erfolgen im Anschluss an die 2012 und Anfang dieses Jahres angekündigten Überprüfungen (IP/12/340) und (IP/14/31), mit denen diskriminierende Steuervorschriften in den Mitgliedstaaten ermittelt werden sollen. Mit dem Fortschritt der Arbeiten zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung durch eine engere Zusammenarbeit der Steuerbehörden sind jetzt auch entsprechende Anstrengungen erforderlich, um gegen grenzübergreifende Doppelbesteuerung vorzugehen und die Einhaltung der Steuervorschriften zu vereinfachen. Die Vereinfachung der Steuervorschriften für mobile Steuerpflichtige dürfte zudem auch den Steuerverwaltungen zugutekommen. Die Kommission wird anhand der eingegangenen Beiträge prüfen, welche Schritte sinnvoll sind, um die festgestellten Probleme in Angriff zu nehmen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 10.04.2014