Stellungnahme: Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss – Meldepflichten für innerstaatliche Steuergestaltungen höchst fraglich

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat in einer Mitteilung vom 6. Dezember 2023 ihre Bedenken bezüglich der Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen im Rahmen des Wachstumschancengesetzes erneut zum Ausdruck gebracht. Diese Stellungnahme folgt auf frühere Äußerungen der WPK zum Referentenentwurf (veröffentlicht am 26. Juli 2023) und zum Regierungsentwurf (vom 18. Oktober 2023).

Die WPK kritisiert, dass die Kosten und der Nutzen der bereits bestehenden Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen laut ersten Zahlen der Bundesregierung nicht in einem angemessenen Verhältnis stehen. Trotz dieser Bedenken hat der Deutsche Bundestag am 17. November 2023 ein Gesetz verabschiedet, das eine solche Meldepflicht beinhaltet. Der Bundesrat hat daraufhin am 24. November 2023 kritisiert, dass seine Änderungsvorschläge nur punktuell berücksichtigt wurden, und hat den Vermittlungsausschuss einberufen, um die Gesetzesinhalte zu überprüfen.

Die WPK betont in ihrer Stellungnahme die Wichtigkeit, dass meldepflichtige Sachverhalte konkret definiert sein müssen. Sie fordert, dass eine etwaige Meldepflicht eng gefasst wird und nicht alle Konzernunternehmen, insbesondere kleine und Kleinstgesellschaften, einer Mitteilungspflicht unterworfen werden sollten. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht jedoch eine solche umfassende Meldepflicht vor.

Diese Stellungnahme der WPK unterstreicht die anhaltenden Bedenken in der Wirtschaftsprüferbranche bezüglich der praktischen Umsetzung und der Auswirkungen der geplanten Meldepflichten im Rahmen des Wachstumschancengesetzes.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer (WPK)