Stellungnahme zum EU-Richtlinienvorschlag zur nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensberichterstattung

Die WPK hat am 21. Juni 2021 ihre Stellungnahme zum EU-Richtlinienvorschlag zur nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive) an die Europäische Kommission übermittelt. Darin sind vor allem folgende Punkte angesprochen, die auch Gegenstand der Stellungnahme vom 4. Juni 2021 gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz („Neu auf WPK.de“ vom 4. Juni 2021) sind:

  • Der vorgesehene Zeitplan gestaltet sich sehr ambitioniert.
  • Bei der Entwicklung europäischer Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards sollten internationale Rahmenwerke einbezogen werden.
  • Das Mitgliedstaatenwahlrecht zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch „unabhängige Prüfungsdienstleister“ erfordert die Schaffung eines entsprechenden regulatorischen Umfeldes.
  • Bei der Entwicklung von Prüfungsstandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte der Berufsstand miteinbezogen werden.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 28.06.2021