Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2024

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat eine umfassende Stellungnahme zum Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 abgegeben. Der Entwurf umfasst auf 243 Seiten zahlreiche Maßnahmen, die bedeutende Änderungen in verschiedenen steuerrechtlichen Bereichen vorsehen.

Positive Änderungen im Einkommensteuerrecht

Der DStV begrüßt insbesondere die Vorhaben im Bereich des Einkommensteuerrechts. Zu den positiv hervorgehobenen Änderungen gehören die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen, die Einführung einer Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets, sowie Maßnahmen zur Verringerung der Medienbrüche im Steuerrecht durch erweiterte Möglichkeiten zur elektronischen Datenübermittlung durch Dritte, speziell in Bezug auf die Vorsorgeaufwendungen.

Elektronische Kommunikation und Verfahrensrecht

Im Bereich des Verfahrensrechts wird die verstärkte Nutzung der elektronischen Plattform ELSTER sowie der Schnittstelle ERiC für die Kommunikation mit den Finanzbehörden thematisiert. Der DStV betont die Notwendigkeit, alternative elektronische Kommunikationswege zu erhalten, um technische Einschränkungen dieser Systeme zu kompensieren. Zudem kritisiert der Verband, dass viele Behörden immer noch auf traditionelle Papierkommunikation zurückgreifen, anstatt die elektronische Kommunikation mit Steuerpflichtigen und ihren Bevollmächtigten zu intensivieren.

Umfassende Änderungen im Umsatzsteuerrecht

Auch im Umsatzsteuerrecht sind erhebliche Änderungen geplant, darunter eine Neuregelung für Kleinunternehmer ab 2025. Diese beinhaltet neue Umsatzgrenzen und ein neues Meldeverfahren. Der DStV fordert, dass Kleinunternehmer bei der Ausstellung elektronischer Rechnungen (eRechnungen) nicht benachteiligt werden sollten und plädiert für klare Richtlinien zur Anhebung der Umsatzgrenzen, um Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden.

Die Stellungnahme des DStV zeigt die aktive Rolle des Verbandes bei der Gestaltung steuerrechtlicher Rahmenbedingungen und spiegelt das Bestreben wider, sowohl die Interessen der Steuerberater als auch die ihrer Mandanten zu vertreten und zu schützen. Weitere Details und die vollständige Stellungnahme sind auf der Website des DStV einsehbar.