Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes (ehemals Zweites Jahressteuergesetz 2024)

WPK, Mitteilung vom 01.10.2024

Das Steuerfortentwicklungsgesetz sieht vor, dass bestimmte innerstaatliche Steuergestaltungen künftig mitteilungspflichtig sein sollen. Der Gesetzentwurf wurde am 26. September 2024 erstmals im Bundestag beraten und an die Ausschüsse überwiesen.

WPK lehnt Mitteilungspflicht weiterhin ab

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat den Ausschüssen ihre Stellungnahme vom 27. September 2024 übermittelt und lehnt auch in dieser erneut die geplante Mitteilungspflicht ab. Sie fordert hilfsweise eine Konkretisierung und Begrenzung der meldepflichtigen Sachverhalte, sollte die Pflicht zur Mitteilung bestimmter Steuergestaltungen dennoch eingeführt werden.

Zusätzlich veröffentlichte die WPK am 25. September 2024 gemeinsam mit elf weiteren Organisationen aus den Bereichen Steuerberatung, Rechtsanwaltschaft und Wirtschaft ein Statement gegen die Einführung dieser Meldepflicht. Weitere Informationen dazu sind unter „Neu auf WPK.de“ vom 27. September 2024 zu finden.

Bereits in ihrer Stellungnahme vom 17. Juli 2024 zum Referentenentwurf des Zweiten Jahressteuergesetzes 2024 äußerte die WPK Bedenken. Diese Stellungnahme kann ebenfalls unter „Neu auf WPK.de“ vom 18. Juli 2024 eingesehen werden.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer