📱 Beruflich genutzte private Telekommunikation steuerlich absetzen
Die steuerliche Anerkennung beruflich veranlasster Telefonkosten sorgt immer wieder für Diskussionen mit dem Finanzamt. Ob Arbeitnehmer, Freiberufler oder Unternehmer: Wer private Anschlüsse beruflich nutzt, kann die anteiligen Aufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen – unter bestimmten Voraussetzungen.
✅ Was zählt zu den abziehbaren Telekommunikationskosten?
- Grundgebühren
- Gesprächsgebühren
- Internet- und Flatratekosten
- Miet- und Anschaffungskosten für Geräte (z. B. Smartphone, Router, Fax)
🔹 Nachweis beruflicher Nutzung
- Plausible Begründung (z. B. Elternabende, Erreichbarkeit, berufliche E-Mails am Abend)
- Bescheinigung des Arbeitgebers von Vorteil
- Nachweis durch Einzelverbindungsnachweise:
- Markierung beruflicher Gespräche
- Aufteilung der Gesamtkosten im Verhältnis privater zu beruflicher Gespräche
Anschaffungskosten > 800 €: Abschreibung über 3–5 Jahre
📊 Schätzungsweise Ermittlung
Ist kein Einzelverbindungsnachweis möglich, kann eine Schätzung erfolgen – auf Basis nachvollziehbarer Argumente:
- Aufwendungen müssen über dem üblichen Privatniveau liegen (mind. 25 €/Monat)
- Manuell geführte Liste beruflicher Gespräche möglich
Praxiserprobte Schätzregel:
- Bis 130 € monatlich: 20 % beruflich
- 130 € bis 230 €: 40 % beruflich
- Darüber hinaus: 100 % beruflich absetzbar
Finanzamts-Toleranzgrenze: bis zu 20 % bzw. max. 20 € pro Monat (je nach Berufsgruppe)
Wichtig: Kein Rechtsanspruch auf Anerkennung. Entscheidung liegt im Ermessen des Finanzamts.
🌐 Alternative: Arbeitgeberüberlassung
- Beste steuerliche Lösung: Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer die benötigten Telekommunikationseinrichtungen steuerfrei zur Verfügung
- Auch die private Nutzung bleibt steuerfrei gem. § 3 Nr. 44 EStG
📆 Fazit:
Berufliche Telefonnutzung kann sich steuermindernd auswirken, wenn:
- die Nutzung plausibel erklärt und belegt wird,
- Kosten realistisch aufgeteilt oder nachvollziehbar geschätzt werden,
- oder die Technik direkt vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.
Wir prüfen gerne Ihre Situation und zeigen Ihnen konkrete Abzugsmöglichkeiten auf!