Steuer-Tipp: Vermeidung von Steuernachteilen beim Immobilienerwerb

Beim Immobilienkauf lassen sich mit der richtigen Strategie erhebliche Steuervorteile sichern. Nachfolgend finden Sie wichtige Hinweise zur steuerlich optimalen Gestaltung.


🔹 1. Grunderwerbsteuer optimieren

  • Kaufpreisaufteilung im Notarvertrag:
    • Aufschlüsselung in Grund und Boden, Gebäude, Zubehör (z. B. Einbauküche, Markise, Sauna, Möbel)
    • Auch die anteilige Instandhaltungsrücklage ist nicht grunderwerbsteuerpflichtig

🔹 2. Wertgutachten zur steuerlich fairen Kaufpreisaufteilung

  • Grundstückswert (Bodenrichtwert) darf nicht überbewertet werden
  • Nutzung von Verkehrswertgutachten zur korrekten Kaufpreisaufteilung
  • Wichtig für die Gebäudeabschreibung im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

🔹 3. Selbstnutzung: Handwerkerleistungen geltend machen

  • Steuerermäßigung gem. § 35a EStG für Renovierung, Erhaltungsarbeiten etc.
  • Voraussetzung: Unbare Zahlung (z. B. Überweisung)

🔹 4. Umzugskosten absetzen

  • Speditions- und Transportkosten können bei Selbstnutzung als haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd angesetzt werden

🔹 5. Flächenaufteilung bei gemischter Nutzung

  • Bei teilweiser Vermietung/betrieblichen Nutzung: Flächen exakt trennen und dokumentieren
  • Bei Neubau ggf. Aufteilung in getrennte Einheiten (Wohneigentum)

🔹 6. Finanzierungsstrategie steueroptimieren

  • Eigenkapital und Tilgung für selbstgenutzten Teil verwenden (kein Steuerabzug)
  • Fremdfinanzierung für vermietete/betrieblich genutzte Teile belegen (Zinsen als Werbungskosten/Betriebsausgaben abziehbar)

🔹 7. Mitbenutzung durch Mieter regeln

  • Z. B. Mitbenutzung von Garten oder Keller vertraglich zulassen
  • So können anteilige Aufwendungen auch bei gemischter Nutzung steuerlich geltend gemacht werden

🔹 8. 15-%-Grenze bei Modernisierungen einhalten

  • Bei Erwerb gebrauchter Immobilien: In den ersten 3 Jahren dürfen Erhaltungsaufwendungen 15 % der Gebäudeanschaffungskosten nicht überschreiten, sonst gelten sie als nachträgliche Herstellungskosten (keine Sofortabschreibung möglich)

🔹 9. Erhaltungsaufwand auf mehrere Jahre verteilen

  • Bei größeren Instandhaltungen lohnt sich die Verteilung auf bis zu 5 Jahre (§ 82b EStDV), um den Steuerspareffekt zu maximieren

🔹 10. Denkmal- und Sanierungsobjekte: Frühzeitig abstimmen

  • Steuerliche Förderung nur bei vorab genehmigten Maßnahmen möglich
  • Zusammenarbeit mit Denkmalschutzbehörden zwingend erforderlich

🔹 11. Umsatzsteueroption prüfen (bei Vermietung an Unternehmer)

  • Option zur Umsatzsteuer kann Vorteile bringen (z. B. Vorsteuerabzug aus Sanierungskosten)
  • Nur bei Vermietung an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer sinnvoll

Fazit: Wer beim Immobilienerwerb steuerlich sauber plant, kann hohe Nebenkosten sparen und künftige Steuerbelastungen minimieren. Wir beraten Sie gerne zur optimalen Gestaltung