Seit dem 01.01.2009 unterliegen Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 %. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, sodass sich die effektive Steuerlast auf etwa 28 % summiert.
Doch was passiert, wenn Wertpapiere (z. B. Aktien, Anleihen, Optionen) nicht den erhofften Gewinn bringen, sondern im Wert stark fallen oder sogar komplett ausfallen?
❌ Totalverluste sind nicht automatisch steuerlich abziehbar!
Wertpapiere im Privatvermögen führen bei einem bloßen Forderungsausfall (z. B. durch Insolvenz des Emittenten) nicht zu einem steuerlich berücksichtigungsfähigen Verlust. Der Verlust ist in diesem Fall steuerlich wertlos.
✅ Tipp: Verluste rechtzeitig durch Verkauf realisieren!
Nur wenn der Anleger das Papier verkauft, kann der Verlust steuerlich geltend gemacht werden – durch Verrechnung mit
- Gewinnen aus anderen Wertpapierveräußerungen oder
- Dividenden, die der Abgeltungsteuer unterliegen.
Vorsicht: Ist der Handel ausgesetzt oder das Papier bereits wertlos, ist es für einen steuerlich wirksamen Verkauf zu spät.
🤔 Was tun bei Kursrutsch mit Aussicht auf Erholung?
Wer auf eine Kurserholung hofft, kann wie folgt vorgehen:
- Wertpapier mit Verlust verkaufen
- Noch am selben Tag erneut kaufen (gleiche Stückzahl, gleiche Gattung)
So wird der Verlust steuerlich realisiert, ohne dass man dauerhaft auf die Anlage verzichten muss.
Wichtig: Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte mit Urteil vom 25.08.2009 – IX R 60/07, dass dies kein Gestaltungsmissbrauch ist.
🌐 Fazit:
Wertpapierverluste lassen sich nur dann steuerlich nutzen, wenn sie aktiv realisiert werden. Wer in fallende Kurse „verliebt“ ausharrt und den Totalverlust abwartet, geht leer aus.
Unser Tipp: Beobachten Sie Ihre Depotentwicklungen kritisch und holen Sie sich bei Zweifeln frühzeitig steuerlichen Rat, um Verluste noch sinnvoll steuerlich geltend machen zu können.