BMF, Pressemitteilung vom 10.09.2025
Das Bundeskabinett hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Ziel ist eine spürbare Entlastung für Bürgerinnen und Bürger sowie die Stärkung von Unternehmen. Vor allem Pendler, Geringverdiener und die Gastronomiebranche profitieren von den neuen Regelungen. Gleichzeitig setzt die Bundesregierung Impulse für mehr Flexibilität, Investitionen und Rechtssicherheit.
„Wir setzen auf Wachstum und Gerechtigkeit. […] Mit der Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer schaffen wir mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land. Menschen, die hart arbeiten und weite Wege haben, werden spürbar entlastet.“
– Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil
Zentrale Entlastungsmaßnahmen
1. Höhere Entfernungspauschale ab 2026
- Einheitlich 38 Cent pro Kilometer, bereits ab dem ersten Kilometer (bisher erst ab dem 21. Kilometer).
- Beispiele für zusätzliche Werbungskosten:
- 5 km Arbeitsweg: +88 Euro jährlich
- 10 km Arbeitsweg: +176 Euro jährlich
- 20 km Arbeitsweg: +352 Euro jährlich
- Entlastungsvolumen: 1,1 Mrd. Euro in 2026, danach jährlich rund 1,9 Mrd. Euro.
2. Verlängerung der Mobilitätsprämie
- Unbefristete Fortführung der Mobilitätsprämie für Steuerpflichtige mit geringen Einkommen.
3. Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie
- Ab 01.01.2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (ohne Getränke) ein reduzierter Satz von 7 % statt 19 %.
- Entlastung von 3,6 Mrd. Euro jährlich.
- Profiteure: Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, Lebensmitteleinzelhandel, Catering-Anbieter, sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.
4. Weitere steuerliche Änderungen
- Elektronische Bescheidbekanntgabe durch das Bundeszentralamt für Steuern künftig Regelfall.
- Rechtsgrundlagen für die ordnungsgemäße Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer bei Zentraler Zollabwicklung.
- Aktualisierung der De-minimis-Verordnung für Sonderabschreibung (§ 7b EStG) und Forschungszulage.
5. Sonderregelung: Agrardiesel-Entlastung
- Mit dem sog. Cuxhaven-Gesetz:
- Vollständige Wiedereinführung der Steuerentlastung für Land- und Forstwirtschaft ab 01.01.2026.
- Entlastung auch für dem Gasöl gleichgestellte Energieerzeugnisse.
- Ziel: Planungssicherheit, Stabilisierung regionaler Wertschöpfungsketten und Sicherung von Arbeitsplätzen in ländlichen Regionen.
Bedeutung für Bürger und Wirtschaft
- Pendler profitieren durch die höhere Entfernungspauschale – unabhängig von der Länge des Arbeitswegs.
- Beschäftigte mit geringen Einkommen können weiterhin die Mobilitätsprämie nutzen.
- Gastronomiebetriebe werden steuerlich spürbar entlastet, was sich auch in niedrigeren Preisen für Verbraucherinnen und Verbraucher niederschlagen soll.
- Land- und Forstwirte erhalten durch die Agrardieselregelung Planungssicherheit in einem volatilen Marktumfeld.
Fazit
Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt spürbare finanzielle Entlastungen und stärkt gezielt Bereiche, die besonders von steigenden Kosten betroffen sind. Gleichzeitig sorgt es für Rechtsklarheit, Planungssicherheit und mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land.
🔗 Quelle: Bundesministerium der Finanzen