BMF, Schreiben vom 21.01.2025
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die aktualisierte Gesamtübersicht der maßgebenden Kaufkraftzuschläge veröffentlicht, gültig ab dem 1. Januar 2025. Diese Übersicht umfasst alle Zeiträume seit dem 1. Januar 2020 und gibt eine detaillierte Grundlage für die Berechnung des steuerfreien Kaufkraftausgleichs.
Was ist der Kaufkraftausgleich?
Der Kaufkraftausgleich wird gewährt, um höhere Lebenshaltungskosten in bestimmten Regionen oder Ländern auszugleichen. Diese steuerfreien Zuschläge sind insbesondere für Arbeitnehmer von Bedeutung, die von ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsandt werden oder in Regionen mit überdurchschnittlichen Lebenshaltungskosten arbeiten.
Änderungen und Aufhebungen
Mit diesem Schreiben hebt das BMF die vorherigen vierteljährlichen Bekanntmachungen der Kaufkraftzuschläge auf, insbesondere:
- Bekanntmachung vom 5. April 2024 (BStBl I Seite 680)
- Bekanntmachung vom 10. Juli 2024 (BStBl I Seite 1498)
Die neue Übersicht ersetzt damit die bisherigen Regelungen und stellt die aktuellen Werte transparent zur Verfügung.
Veröffentlichung und Zugang
Das vollständige Schreiben sowie die dazugehörige Anlage sind im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und können auch auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen eingesehen werden.
Fazit
Mit der Aktualisierung der Kaufkraftzuschläge sorgt das BMF für klare Verhältnisse bei der Berechnung des Kaufkraftausgleichs. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten die neuen Werte beachten, um steuerrechtliche Vorteile optimal nutzen zu können.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen