Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs – Stand 01.07.2021

Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Die Gesamtübersicht wurde entsprechend ergänzt (Az. IV C 5 – S-2341 / 21 / 10001 :002).

Die Gesamtübersicht umfasst die Zeiträume ab 01.01.2020.

Quelle: BMF, Schreiben IV C 5 – S-2341 / 21 / 10001 :002 vom 02.07.2021