Am 15. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen.
Damit setzt die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um: die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035.
Ziel ist es, den Automobilstandort Deutschland zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern und gleichzeitig den Klimaschutz im Verkehr weiter voranzutreiben.
1. Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis 2035
Die Steuerbefreiung nach § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) wird um fünf Jahre verlängert.
Damit gilt künftig:
- Begünstigt sind alle reinen Elektrofahrzeuge, die
bis zum 31. Dezember 2030
neu zugelassen oder auf Elektroantrieb umgerüstet werden. - Die zehnjährige Steuerbefreiung läuft spätestens bis Ende 2035 aus (bisher: Ende 2030).
Das bedeutet:
Auch wer ab 2026 ein Elektrofahrzeug anschafft, profitiert noch bis zu zehn Jahre von der vollständigen Kfz-Steuerbefreiung – ein erheblicher finanzieller Vorteil.
2. Ziel: Mehr Klimaschutz und Investitionsanreize
Die Verlängerung der Steuerbefreiung soll den Umstieg auf Elektromobilität weiter beschleunigen.
Damit reagiert die Bundesregierung auf die Bedeutung der Automobilindustrie als zentralen Wirtschaftsfaktor und Innovationstreiber in Deutschland.
Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil:
„Die Zukunft der Automobilindustrie ist elektrisch. Damit wir in den nächsten Jahren sehr viel mehr Elektroautos auf die Straße bringen, müssen wir jetzt die richtigen Anreize setzen.“
Die Entlastung für Bürgerinnen und Bürger soll im Jahr 2026 rund 50 Millionen Euro betragen – und bis 2030 auf bis zu 380 Millionen Euro jährlich anwachsen.
3. Ergänzende steuerliche und finanzielle Förderungen
Die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets zur Förderung der Elektromobilität. Bereits beschlossen wurden:
- Degressive Abschreibung (AfA) für Elektrofahrzeuge:
75 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr, danach gestaffelte Abschreibung über bis zu sechs Jahre. - Erhöhung der Bemessungsgrenze bei der 0,25 %-Dienstwagenregelung:
Der Bruttolistenpreis für die pauschale Besteuerung von Elektro-Dienstwagen steigt von 70.000 € auf 100.000 €. - Förderprogramm für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen:
Zur Unterstützung beim Umstieg auf klimaneutrale Mobilität stellt die Bundesregierung bis 2029 zusätzliche Mittel aus dem EU-Klimasozialfonds sowie 3 Mrd. € aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereit.
Diese Maßnahmen ergänzen sich gegenseitig und sollen sowohl privaten Verbrauchern als auch Unternehmen den Umstieg auf Elektromobilität erleichtern.
4. Fazit: Frühzeitiger Umstieg lohnt sich
Die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung ist ein starkes Signal an Verbraucher und Wirtschaft:
Elektromobilität bleibt steuerlich attraktiv – und das langfristig.
Wer bis Ende 2030 auf ein reines Elektrofahrzeug umsteigt, sichert sich eine zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung bis spätestens Ende 2035.
Kombiniert mit weiteren steuerlichen Vorteilen wie der degressiven AfA und der verbesserten Dienstwagenbesteuerung wird der Kauf eines E-Fahrzeugs finanziell noch lohnender.
Unser Tipp für Unternehmer und Privatpersonen
Wenn Sie den Umstieg auf ein Elektrofahrzeug planen – ob privat oder im Betrieb –, prüfen Sie jetzt,
- welche steuerlichen Begünstigungen für Sie gelten,
- wie Sie die degressive AfA optimal nutzen,
- und ob sich eine Anschaffung noch 2025 oder erst 2026 steuerlich günstiger auswirkt.
Wir beraten Sie gerne individuell, wie Sie von den neuen steuerlichen Rahmenbedingungen bestmöglich profitieren können.
Quelle:
Bundesministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 15.10.2025