Steuerbefreiung von Personenversicherungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 5 VersStG

Für Versicherungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 5 in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I, S. 2659) stellt dieses Schreiben den Grundsatz der gesetzlichen Regelung klar, nimmt Stellung zu Anwendungsfragen im Hinblick auf die Neuregelung gegliedert nach Themenbereichen und stellt Prüffragen zur Beurteilung der Steuerfreiheit zusammen.

  • Das Schreiben auf der Homepage des BMF.

Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 4 – S-6405 / 21 / 10001 :001 vom 27.01.2021