In einer Mitteilung vom 08.04.2025 informiert der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) über die anstehende Anpassung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die zum 01.07.2025 in Kraft tritt. Die Änderungen bringen moderate Erhöhungen der Gebühren mit sich, bleiben jedoch hinter den Forderungen des Berufsstands zurück. Angesichts der inflationsbedingt gestiegenen Kosten für Personal und Sachaufwand hatte der DStV eine deutlich stärkere Anpassung angestrebt. Die neuen Regelungen wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I 2025 Nr. 105 vom 08.04.2025).
Wesentliche Änderungen der StBVV
Die Anpassungen der Steuerberatergebühren umfassen folgende Punkte:
- Wertgebühren: Eine lineare Erhöhung um 6 % betrifft die Tabellen A bis D (Anlagen 1 bis 4 zur StBVV).
- Lohnbuchhaltung: Die Betragsrahmengebühren nach § 34 StBVV steigen um etwa 9 %.
- Zeitgebühr: Der Berechnungsmodus wird von einem Halbstundentakt auf einen Viertelstundentakt umgestellt. Gleichzeitig erhöht sich die Höchstgebühr von 150 Euro auf 164 Euro, was den mittleren Gebührensatz von 105 Euro auf 115 Euro anhebt – eine Steigerung von rund 9 %.
- Tage- und Abwesenheitsgeld: Die Pauschalen für Geschäftsreisen (§ 18 StBVV) werden an die Regelungen für Rechtsanwälte nach dem RVG angepasst:
- Bis 4 Stunden: von 25 Euro auf 30 Euro
- 4 bis 8 Stunden: von 40 Euro auf 50 Euro
- Über 8 Stunden: von 70 Euro auf 80 Euro
- Vergütungsvereinbarungen: § 14 StBVV wird aufgehoben, wodurch Beschränkungen bei Pauschalvergütungen entfallen. Diese können künftig direkt unter den Voraussetzungen des § 4 StBVV vereinbart werden.
Darüber hinaus gibt es kleinere Anpassungen, etwa beim Gegenstandswert der Finanzbuchhaltung (§ 33 StBVV), bei Anträgen auf verbindliche Auskünfte (§ 22 StBVV), bei der Mitteilung von Kassensystemen (§ 23 StBVV) oder bei Erklärungen nach dem Mindeststeuergesetz, die nun unter den Auffangtatbestand des § 24 StBVV fallen. Auch die Verweise auf das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) wurden in § 40 StBVV gebündelt, mit der Klarstellung, dass es sich bei der Vertretung vor Verwaltungsbehörden um „außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren“ handelt. Parallel dazu haben auch Rechtsanwälte durch das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) eine Anpassung ihrer Vergütungen erhalten.
Bewertung und Ausblick
Die Anpassungen der StBVV sind ein Schritt zur Anerkennung gestiegener Kosten in Steuerberatungskanzleien, bleiben jedoch aus Sicht des DStV unzureichend. Der Verband betont, dass künftige Kostensteigerungen zeitnah und angemessen im Gebührenrecht berücksichtigt werden müssen, und wird dies weiterhin gegenüber Politik und Verwaltung einfordern.
Was bedeutet das für Mandanten?
Für Unternehmen und Privatpersonen führt die Anpassung zu einer moderaten Erhöhung der Steuerberatungskosten ab dem 01.07.2025. Die flexiblere Gestaltung von Pauschalvergütungen könnte jedoch neue Spielräume für individuelle Vereinbarungen eröffnen. Unsere Kanzlei berät Sie gerne, wie Sie die neuen Regelungen optimal nutzen und Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient gestalten können.
Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V.