Steuerermäßigung für den Einbau des Kachelofens

Steuerermäßigung für den Einbau des Kachelofens

Kernproblem
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen beschäftigt immer mehr die Finanzgerichte. Nicht selten ist in den Jahren seit der Einführung festzustellen, dass die Steuererklärung beim Finanzamt weitgehend ungeprüft bleibt, während der Schornsteinfeger für noch nicht mal 70 EUR nachzuweisen ist. Dabei war die Vorschrift anders gedacht und sollte ursprünglich die Schwarzarbeit bekämpfen. Dass man es auch mit dem Wortlaut des Gesetzes nicht so genau nehmen soll, hat einmal mehr ein Finanzgericht bestätigt.

Sachverhalt
Für gerade einmal 619 EUR Steuermäßigung ging es diesmal zum Finanzgericht nach Sachsen. Anlass war der Einbau eines Kachelofens mit Edelstahlschornstein. Den sah das Finanzamt als schädliche Neubaumaßnahme, weil es nach dessen Ansicht durch diese „zusätzliche Heizungsanlage“ (es bestand noch eine Gasheizung) zu einer Nutz- und Wohnflächenerweiterung kam. Eine begünstigte Modernisierungsmaßnahme sollte dagegen ausscheiden, da die mit dem Kachelofen bezweckte Wärmegewinnung durch Verbrennung von Holz gegenüber der bisherigen Wärmeerzeugung nicht als fortschrittlich angesehen werden könne. Angesichts der Tatsache, dass die Verwaltungsanweisungen sogar für den nachträglichen Einbau einer Fußbodenheizung die Steuerermäßigung zulassen, hatten die Steuerpflichtigen für diese Haltung des Finanzamts kein Verständnis.

Entscheidung
Das Finanzgericht gewährte die Steuerermäßigung und brachte es in seiner Begründung auf den Punkt: Die in der Praxis häufig auftretenden Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten würden es nahelegen, diese Dogmatik nicht ohne zwingenden Grund in die Auslegung der Steuerermäßigung zu importieren. Auch der Begriff „Modernisierung“ verlange nicht, dass nach Abschluss der Arbeiten eine fortschrittlichere Gestaltung als zuvor vorliegen müsse. Der Kachelofen und das Kaminrohr seien jedoch Ergebnis handwerklicher Leistungen im Haushalt und modernisierten die Wärmegewinnung. Das reichte aus.

Konsequenz
Die Finanzverwaltung hat in einer Anlage zum Anwendungsschreiben der Steuerermäßigung bereits eine „Beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ vorgenommen, die in der Praxis häufig weiterhilft. Der Kachelofen fehlt (noch).