Steuerfachwirt jetzt auf Bachelor-Niveau: DQR stuft Abschluss offiziell auf Stufe 6 ein

Seit dem 1. August 2025 ist es offiziell: Der Abschluss „Steuerfachwirt“ wurde in den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf Niveau 6 eingestuft – und steht damit auf einer Stufe mit dem akademischen Bachelorabschluss. Diese Aufwertung ist das Ergebnis einer langjährigen Initiative der Bundessteuerberaterkammer (BStBK).

BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab betont:

„Die Einstufung wertet die berufliche Fortbildung zum Steuerfachwirt weiter auf und macht die hohe Qualität des Abschlusses europaweit sichtbar. Jetzt ist die Fortbildung auf einer Stufe mit dem akademischen Bachelorabschluss. Dadurch gewinnt der Beruf nicht nur an Attraktivität, sondern eröffnet engagierten Fachkräften auch neue Entwicklungsperspektiven.“

Was bedeutet die DQR-Stufe 6 in der Praxis?

Die Zuordnung im DQR zeigt, dass Steuerfachwirte über Kompetenzen verfügen, die mit denen eines Bachelor-Absolventen vergleichbar sind. Dazu gehören insbesondere:

  • Eigenverantwortliche Bearbeitung komplexer fachlicher Aufgaben
  • Analyse von Problemstellungen und Erarbeitung von Lösungen
  • Steuerung von Prozessen im beruflichen Umfeld

Damit wird das anspruchsvolle Profil dieser Fortbildung offiziell anerkannt – ein starkes Signal an Arbeitgeber, Fachkräfte und Berufseinsteiger.

Vorteile für Beruf und Karriere

Die DQR-Einstufung bringt mehrere Vorteile mit sich:

  1. Attraktivität des Berufs steigern – Mehr Sichtbarkeit und Anerkennung auf dem Arbeitsmarkt.
  2. Internationale Vergleichbarkeit – Die Qualifikation ist europaweit leichter einzuordnen, was besonders bei Auslandstätigkeiten oder internationalen Projekten von Vorteil ist.
  3. Neue Karrierechancen – Steuerfachwirte können sich noch gezielter für Führungspositionen, Spezialisierungen oder den nächsten Karriereschritt, etwa das Steuerberaterexamen, positionieren.

💡 Fazit:
Die DQR-Zuordnung ist nicht nur ein Prestigegewinn für den Beruf des Steuerfachwirts, sondern auch ein wichtiges Signal an talentierte Fachkräfte, dass sich die Investition in diese Fortbildung lohnt – fachlich, finanziell und persönlich.

📌 Quelle: Bundessteuerberaterkammer, Pressemitteilung vom 04.08.2025