Steuerfragen für Anwältinnen und Anwälte: BRAK aktualisiert Steuer-ABC und Handlungshinweise

Am 26. Juni 2025 hat der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sein „Steuer-ABC für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“ umfassend aktualisiert. Die Neuerungen betreffen u. a. Betriebsprüfungen in Kanzleien, das Fahrtenbuch sowie die umsatzsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Mandate.

Wir geben einen kompakten Überblick über die wichtigsten Änderungen – und was sie für die Praxis bedeuten.


1. Betriebsprüfung in der Kanzlei: Neue Pflichten und Rechte

Die aktualisierten Handlungshinweise enthalten konkrete Ergänzungen zur Mitwirkungspflicht gem. § 200 AO. Neu aufgenommen wurden unter anderem:

  • Erläuterungen zur Mitwirkungspflicht bei Kanzleiprüfungen
  • Hinweise zu den Konsequenzen bei unterlassener Mitwirkung
  • Hinweis auf den Teilabschlussbericht (§§ 180 Ia, 202 AO), der auf Antrag auch bei laufender Prüfung verlangt werden kann – ein strategisches Instrument zur Eingrenzung von Prüfungsrisiken

💡 Praxistipp: Kanzleien sollten frühzeitig prüfen, wer in welcher Form auskunftspflichtig ist – und welche Dokumente von der Mitwirkungspflicht nicht erfasst sind.


2. Fahrtenbuch: Erleichterungen und Klarstellungen

Im Bereich des Fahrtenbuchs (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG) wurden Zusatzhinweise zur Schwärzung sensibler Daten aufgenommen. So ist es in bestimmten Fällen zulässig, etwa Mandantennamen oder besonders vertrauliche Fahrtziele im Fahrtenbuch zu schwärzen – ohne dass dies zur steuerlichen Verwerfung des Fahrtenbuchs führt.

Voraussetzung: Die betriebliche Veranlassung muss durch andere Angaben weiterhin eindeutig belegbar sein (Datum, Strecke, Anlass etc.).


3. Umsatzsteuer bei Auslandsmandaten: Neue Fallbeispiele und Klarstellungen

Umfassend überarbeitet wurden die Hinweise zur umsatzsteuerlichen Behandlung anwaltlicher Leistungen mit Auslandsbezug, insbesondere zu:

  • Mandant im Drittland
  • Mandant als Nichtunternehmer im EU-Ausland
  • Mandant als Unternehmer im EU-Ausland
  • Rechtsberatung mit Grundstücksbezug (Ort der Leistung nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG)

Ergänzt wurden weitere Fallvarianten samt klarer Einordnung der umsatzsteuerlichen Rechtsfolgen – inklusive Pflichten zur Zusammenfassenden Meldung gem. § 18a UStG.

💡 Praxistipp: Bei grenzüberschreitender Beratung sollten Anwältinnen und Anwälte regelmäßig die Voraussetzungen für Reverse-Charge-Verfahren, Ortsbestimmung und Meldepflichten prüfen – idealerweise vor Rechnungsstellung.


4. Steuer-ABC für Anwältinnen und Anwälte: Alles an einem Ort

Das „Steuer-ABC“ stellt sämtliche vom BRAK-Ausschuss Steuerrecht erarbeiteten Inhalte überblicksartig dar – inklusive:

  • Handlungshinweise
  • BRAK-Magazin-Artikel
  • Verlinkungen zu weiterführenden Informationen

So lassen sich steuerlich relevante Themen wie Gewerblichkeit der anwaltlichen Tätigkeit, Rechnungslegungspflichten, Kanzleikosten, Umsatzsteuerpflichten oder Anforderungen bei Auslandsmandaten gezielt recherchieren.


Fazit: Aktuelle steuerliche Informationen für die Anwaltskanzlei-Praxis

Die aktualisierten Hinweise der BRAK bieten einen wertvollen Leitfaden für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, um steuerliche Risiken im Berufsalltag frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer und bei Betriebsprüfungen kann die Kenntnis aktueller Regelungen über Erfolg oder Misserfolg entscheiden.


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