Das Finanzgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 8. Mai 2025 (Az. 4 K 438/24) entschieden, dass mehrwöchige Gesundheitstrainings in Fachkliniken grundsätzlich steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn sind. Das Verfahren zeigt, wo die Grenze zwischen steuerfreien Gesundheitsangeboten und privat veranlassten Maßnahmen verläuft.
Der Fall
Ein Unternehmen finanzierte seinen Beschäftigten mehrwöchige Gesundheitstrainings in Fachkliniken. Inhalt: theoretische und praktische Anleitungen zu einem gesunden Lebensstil. Die Teilnahme war freiwillig.
- Der Arbeitgeber behandelte die Kosten als steuer- und beitragsfrei.
- Das Finanzamt sah dagegen steuerpflichtigen Arbeitslohn und ließ nur den (damals noch geltenden) Freibetrag ansetzen.
- Das FG bestätigte die Auffassung des Finanzamts.
Kernaussage des Gerichts
Gesundheitsangebote sind nur dann steuerfrei, wenn ein überwiegendes betriebliches Interesse besteht.
- Steuerfrei: Maßnahmen mit unmittelbarem Bezug zu den Arbeitsbedingungen, z. B. Rückentraining für Lagerarbeiter oder Hygieneschulungen in sensiblen Bereichen.
- Steuerpflichtig: Maßnahmen, die überwiegend der privaten Lebensführung dienen (z. B. allgemeine Ernährungs- oder Lifestyle-Programme).
Freibetrag nach § 3 Nr. 34 EStG
Unabhängig vom betrieblichen Interesse können Arbeitgeber pro Mitarbeiter und Jahr bis zu 600 Euro steuer- und beitragsfrei für Gesundheitsförderung aufwenden.
Voraussetzungen:
- Es handelt sich um anerkannte Maßnahmen der Prävention nach §§ 20, 20b SGB V.
- Die Leistung wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt.
Beispiele für steuerfreie Maßnahmen
- Ernährungskurse (sofern zertifiziert)
- Nichtraucherprogramme unter Leitung von Fachpersonal
- Rückenschulen (bis 600 € steuerfrei; bei Arbeitsplatzbezug sogar vollständige Steuerfreiheit möglich)
- Workshops für gesundheitsgerechte Führung (abhängig vom betrieblichen Bezug)
Fazit für Arbeitgeber
- Prüfen Sie bei Gesundheitsangeboten stets, ob ein klarer Bezug zur Tätigkeit im Betrieb besteht.
- Für allgemeine Maßnahmen nutzen Sie den Freibetrag von 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr.
- Achten Sie auf die Zertifizierung der Kurse und die zusätzliche Gewährung neben dem Gehalt.
So lassen sich viele Gesundheitsleistungen abgabenfrei gestalten – ohne Risiko einer späteren Lohnsteuer-Nachforderung.