Steuerfreie Gesundheitsleistungen für Mitarbeiter

Das Finanzgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 8. Mai 2025 (Az. 4 K 438/24) entschieden, dass mehrwöchige Gesundheitstrainings in Fachkliniken grundsätzlich steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn sind. Das Verfahren zeigt, wo die Grenze zwischen steuerfreien Gesundheitsangeboten und privat veranlassten Maßnahmen verläuft.


Der Fall

Ein Unternehmen finanzierte seinen Beschäftigten mehrwöchige Gesundheitstrainings in Fachkliniken. Inhalt: theoretische und praktische Anleitungen zu einem gesunden Lebensstil. Die Teilnahme war freiwillig.

  • Der Arbeitgeber behandelte die Kosten als steuer- und beitragsfrei.
  • Das Finanzamt sah dagegen steuerpflichtigen Arbeitslohn und ließ nur den (damals noch geltenden) Freibetrag ansetzen.
  • Das FG bestätigte die Auffassung des Finanzamts.

Kernaussage des Gerichts

Gesundheitsangebote sind nur dann steuerfrei, wenn ein überwiegendes betriebliches Interesse besteht.

  • Steuerfrei: Maßnahmen mit unmittelbarem Bezug zu den Arbeitsbedingungen, z. B. Rückentraining für Lagerarbeiter oder Hygieneschulungen in sensiblen Bereichen.
  • Steuerpflichtig: Maßnahmen, die überwiegend der privaten Lebensführung dienen (z. B. allgemeine Ernährungs- oder Lifestyle-Programme).

Freibetrag nach § 3 Nr. 34 EStG

Unabhängig vom betrieblichen Interesse können Arbeitgeber pro Mitarbeiter und Jahr bis zu 600 Euro steuer- und beitragsfrei für Gesundheitsförderung aufwenden.

Voraussetzungen:

  • Es handelt sich um anerkannte Maßnahmen der Prävention nach §§ 20, 20b SGB V.
  • Die Leistung wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt.

Beispiele für steuerfreie Maßnahmen

  • Ernährungskurse (sofern zertifiziert)
  • Nichtraucherprogramme unter Leitung von Fachpersonal
  • Rückenschulen (bis 600 € steuerfrei; bei Arbeitsplatzbezug sogar vollständige Steuerfreiheit möglich)
  • Workshops für gesundheitsgerechte Führung (abhängig vom betrieblichen Bezug)

Fazit für Arbeitgeber

  • Prüfen Sie bei Gesundheitsangeboten stets, ob ein klarer Bezug zur Tätigkeit im Betrieb besteht.
  • Für allgemeine Maßnahmen nutzen Sie den Freibetrag von 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr.
  • Achten Sie auf die Zertifizierung der Kurse und die zusätzliche Gewährung neben dem Gehalt.

So lassen sich viele Gesundheitsleistungen abgabenfrei gestalten – ohne Risiko einer späteren Lohnsteuer-Nachforderung.